Landesrechnungshof überprüfte die Durchführung der Neustrukturierung der Baustufe 1 des LKH Villach
veröffentlicht am 12. Juli 2024
Einleitung
Der Kärntner Landesrechnungshof hatte von Dezember 2017 bis Februar 2018 das Großvorhaben „LKH Villach Neustrukturierung Baustufe 1“ überprüft. Das Gesamtprojekt ist in der Zwischenzeit fertiggestellt. Im Juni 2024 lagen für 99,99 Prozent der Gesamtsumme die Schlussrechnungen vor. Der Landesrechnungshof sah sich die Durchführung des Projekts an. Der Fokus lag insbesondere darauf, inwieweit die tatsächlich angefallenen Kosten die Soll-Kosten überstiegen.Pressemitteilung
Verlauf des Projekts
Wie bei Großvorhaben gesetzlich vorgesehen, legte die Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft (KABEG) dem Landesrechnungshof das Projekt zur Kostenüberprüfung vor. Von Dezember 2017 bis Februar 2018 hatte der Landesrechnungshof dieses Großvorhaben dann vor dessen Umsetzung überprüft. Insbesondere Teile der Abteilung Innere Medizin, der Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde und der psychiatrischen Abteilung wurden neu errichtet bzw. saniert.
Nun sah sich der Landesrechnungshof die Durchführung der Neustrukturierung der Baustufe 1 an.
„Der Landesrechnungshof kann ein Großvorhaben nicht nur vor dem Baustart überprüfen, sondern auch während oder nach der Durchführung des Projekts begutachten, ob die geplanten Kosten eingehalten wurden“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.
Umsetzung in mehreren Phasen
Das Projekt wurde in mehreren Phasen umgesetzt, um neben dem Krankenhausbetrieb die geplanten Sanierungen, Um- und Zubauten sowie Abbrüche abwickeln zu können. Ursprünglich geplant waren die Fertigstellung für Dezember 2020 und die Gesamtinbetriebnahme für Anfang 2021. Drei übergeordnete Projekterweiterungen, zahlreiche Leistungsänderungen und die Covid-19-Pandemie verlängerten die geplante Bauzeit um knapp ein Jahr. Erst im Dezember 2021 erfolgte die Gesamtinbetriebnahme.
Vergleich zwischen Soll-Kosten und Ist-Kosten
In seinem Soll-Ist-Vergleich berücksichtigte der Landesrechnungshof die Valorisierung der Soll-Kosten bis zum Ende der Angebotsfrist und die verrechnete Preisgleitung aus den Ist-Kosten während der Bauphase. Die Ist-Kosten basierten auf den Schlussrechnungen der einzelnen Gewerke. Sie setzten sich aus der Abrechnung der Haupt- und Zusatzaufträge unter Berücksichtigung von Nachlässen, vertraglichen Abzügen und Preisgleitung zusammen.
Die Soll-Kosten des Hauptprojekts ergaben nach Überprüfung des Großvorhabens im Jahr 2018 insgesamt 61,8 Millionen Euro. Demgegenüber standen zum Zeitpunkt der Überprüfung der Durchführung Ist-Kosten von 70,3 Millionen Euro. Die Ist-Kosten überstiegen die Soll-Kosten um 8,5 Millionen Euro bzw. 13,9 Prozent. Von dieser Differenz waren 2,4 Millionen Euro (3,9 Prozent) auf die Teuerung (Valorisierung und Preisgleitung) und 6,2 Millionen Euro (10,0 Prozent) auf Leistungs- und Mengenänderungen zurückzuführen.
In ihrem Kostenvergleich stellte die KABEG die Ist-Kosten dem letztgültigen genehmigten Budget und nicht den Soll-Kosten aus der Überprüfung des Großvorhabens gegenüber. Die Kostenverfolgung sollte jedoch ein Soll-Ist-Vergleich auf Basis der Soll-Kosten aus der Großvorhabensprüfung sein.
Leistungsänderungen
Für die Leistungsänderungen während der Bauabwicklung gab es mehrere Gründe. Geänderte Nutzeranforderungen sowie fehlende Planungstiefe zum Zeitpunkt der Ausschreibung war für einen Großteil der Leistungsänderungen verantwortlich. Weiters waren teilweise kostenrelevante Bescheidauflagen aus Behördenverfahren zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt oder die Bestandspläne wichen vom Bauzustand ab. Der Landesrechnungshof empfiehlt, Bauleistungen erst auszuschreiben, wenn die notwendigen Planungen vorliegen und die Behördenverfahren abgeschlossen sind.
Geänderte Nutzungsanforderungen
Die Anforderungen der zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer an das Projekt änderten sich während der Planungs- und Bauphase regelmäßig.
„Durch die verbindliche Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer bei der Erstellung des Raum- und Funktionsprogramms als Basis für die Ausschreibungen sollten die Nutzeranforderungen möglichst abgedeckt werden und nutzerbedingte Änderungen während der Bauphase die Ausnahme darstellen“, sagt Direktor Bauer.
Die KABEG sollte für die Schnittstellenfunktion der Nutzerabstimmung eine interne Stelle einrichten. Diese sollte in die Projektstruktur eingegliedert werden und mit dem Umfeld abteilungsübergreifend vertraut sein.
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