Landesrechnungshof kritisiert langwierigen Prozess der Kulturförderung

veröffentlicht am 22. Juni 2017

Einleitung

In seinem neuesten veröffentlichten Bericht kritisiert der Kärntner Landesrechnungshof die Kulturförderung des Landes. Der Landesrechnungshof empfiehlt, möglichst rasch eine Förderstrategie zu erstellen, wie dies auch im aktuellen Regierungsprogramm vorgesehen ist. Weiters empfiehlt er, den Förderprozess zu optimieren und vor allem zu verkürzen. Der Förderprozess durchläuft derzeit – vom Antrag bis zur Abrechnung – 31 bis 38 Schritte.

Pressemitteilung

Rund 17,4 Millionen Euro vergab das Land Kärnten laut Landesrechnungsabschluss im Jahr 2015 an Kulturförderungen. Im Regierungsprogramm 2013 bis 2018 plante das Land als Grundlage dafür eine mehrjährige Kulturstrategie, die sich aber seit zwei Jahren in Arbeit befindet. Der Landesvoranschlag gibt Ziele für die Kulturförderung vor, aber niemand prüft, ob sie erreicht werden.

„Das Land sollte Indikatoren zur Messung der Zielerreichung festlegen. Anhand derer könnte man evaluieren, ob die Kulturförderung die geplante Wirkung erzielt“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.

Die Festivals in Kärnten sollten laut Landesvoranschlag 2014 und 2015 evaluiert werden, was bisher noch nicht erfolgt ist und auch die Evaluierung des Chorwesens verzögert sich.

Die Kulturförderung wird von den Unterabteilungen Kunst und Kultur sowie Volkskultur und Brauchtumswesen vergeben. Die beiden Unterabteilungen haben eine gemeinsame Kanzleistelle und Rechnungsführung, aber getrennte Standorte und wurden nicht zusammengelegt, obwohl die Unterabteilung Volkskultur und Brauchtumswesen im November 2016 umgesiedelt ist. Der Landesrechnungshof kritisiert den Verwaltungsaufwand und die Transportzeiten, die dadurch entstehen, vor allem angesichts des Förderprozesses, der in der Unterabteilung Kunst und Kultur mindestens 38 Schritte durchläuft.

„Die beiden Unterabteilungen sollten durchgängig die elektronische Aktenführung nutzen, um Transportzeiten zu vermeiden und den Förderprozess zu verkürzen“, sagt Direktor Bauer.

Außerdem muss jedes Förderansuchen von der politischen Referentin bzw. dem politischen Referenten genehmigt werden. Der Landesrechnungshof empfiehlt, den Förderprozess für geringe Fördersummen zu vereinfachen, indem die politische Referentin bzw. der politische Referent diese Ansuchen gesammelt in einem Förderplan genehmigt. Gleich zwei Schreiben über die Zusage bekommt die Fördernehmerin bzw. der Fördernehmer derzeit – eines von der Referentin bzw. dem Referent und eines von der Unterabteilung. Eine gemeinsame Mitteilung wäre ausreichend.

Der Förderprozess der Unterabteilung Volkskultur und Brauchtumswesen ist nicht schriftlich dokumentiert, umfasst aber mindestens 31 Schritte. Dabei fehlen schriftliche Befangenheitsregeln. Nur laut mündlicher Vereinbarung dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Obmann oder Obfrau eines Vereins sind, dessen Förderansuchen nicht bearbeiten. Wenn die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter Förderungen abrechnen, archivieren sie die Belege nicht. Dadurch fehlt eine Dokumentation der Abrechnung, die deswegen nicht nachvollziehbar ist. Ein Förderfall wird oft von derselben Person beraten und bearbeitet, die am Ende prüft, ob die Verwendung der Förderung korrekt nachgewiesen wird. Der Landesrechnungshof empfiehlt, den Förderprozess und Befangenheitsregeln zu verschriftlichen, die Abrechnung zu dokumentieren sowie Beratung und Prüfung eines Förderfalls jeweils von einer anderen Person durchführen zu lassen.