Landesrechnungshof empfiehlt Stadt Klagenfurt: Immobilien effizienter verwalten

veröffentlicht am 7. März 2024

Einleitung

Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte die Immobilienverwaltung der Landeshauptstadt Klagenfurt. Die Stadt hat keinen Überblick über ihre angemieteten Objekte. Die Belegungspläne der Gebäude sind veraltet und unvollständig. Der Landesrechnungshof richtet 59 Empfehlungen an die Stadt, um ihre Gebäude effizienter zu verwalten.

Pressemitteilung

Die Landeshauptstadt Klagenfurt besitzt (ohne Klagenfurt Wohnen und Straßen) 1.224 Hektar Grund sowie 194 Gebäude und Objekte, die von der Abteilung Facility Management verwaltet werden. Dazu zählen beispielsweise Schulen, Kultur- und Sportanlagen sowie Amtsgebäude. Darüber hinaus ist die Landeshauptstadt Eigentümerin von vier Gesellschaften mit dem Fokus auf Immobilienverwaltung. Diese Gesellschaften besitzen zusätzlich Liegenschaften mit 19 Hektar.

Aufgaben der Immobilienverwaltung zusammenführen

Seit 2017 gibt es bei der Stadt Klagenfurt die Abteilung Facility Management. Hier wollte man Aufgaben im Bereich der Immobilienverwaltung zusammenführen, die bis dahin auf mehrere Abteilungen aufgeteilt waren. Sechs Jahre später kümmern sich jedoch immer noch mehrere Abteilungen um diese Aufgaben.

Beispielsweise waren die ganzjährigen An- und Vermietungen nicht zur Gänze in der Abteilung Facility Management angesiedelt. Demnach hat die Landeshauptstadt keinen Gesamtüberblick über ihre dauerhaften Mietverhältnisse. Die Abteilung Facility Management übermittelte dem Landesrechnungshof zwar eine Übersicht über ihre Anmietungen, die zehn Objekte enthielt. Im IT-System der Abteilung waren jedoch acht weitere Objekte als Fremdeigentum ausgewiesen. Auf 34 weitere angemietete Objekte stieß der Landesrechnungshof, als er die Haushaltsdaten der Stadt analysierte.

Ebenso verfügte die Abteilung Facility Management über keine aktuellen und vollständigen Belegungspläne zu den 194 Gebäuden und Objekten. In diesem Zusammenhang sieht der Landesrechnungshof auch die hohe Anzahl an Fremdanmietungen durch die Landeshauptstadt kritisch.

„Die Landeshauptstadt sollte jederzeit einen aktuellen und vollständigen Belegungsplan abrufen können. Dadurch könnte sie unter anderem Leerstände identifizieren und die Gebäude effizient nutzen“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.

Der Landesrechnungshof empfiehlt auf Basis dieser Belegungspläne ein Nutzungskonzept zu entwickeln, um Leerstände in den Gebäuden zu vermeiden. So könnte die Stadt auch Fremdanmietungen möglichst vermeiden. Die Eingliederung der Aufgaben in die Abteilung Facility Management sollte rasch abgeschlossen werden.

Gemietet um zu verleihen

Der Landesrechnungshof kritisiert, dass die Landeshauptstadt Gebäude und Räume anmietet und dann unentgeltlich verleiht. Dabei handelt es sich um Prekarien, eine Sonderform der Leihe. Im Jahr 2022 vermietete die Landeshauptstadt 71 Räumlichkeiten und Grundstücksteile als Prekarien. Zehn davon hatte die Landeshauptstadt selbst nur gemietet. Auch hier verweist der Landesrechnungshof auf die Relevanz eines ganzheitlichen Konzepts für die optimale Nutzung aller Flächen.

Klimaschutzmaßnahmen ergreifen

Die Abteilung Facility Management hatte nur für 25 der 194 Gebäude und Objekte einen gültigen Energieausweis. 20 Objekte wurden noch mit Gas oder Öl beheizt.

„Die Landeshauptstadt sollte wie alle Gebietskörperschaften und öffentlichen Institutionen eine Vorbildrolle beim Klimaschutz einnehmen und die Energieeffizienz ihrer Gebäude verbessern. Bei Gebäuden, die mit fossiler Energie beheizt werden, sollte die Stadt das Heizsystem auf erneuerbare Energie umstellen“, sagt Direktor Bauer.

Der Landesrechnungshof empfiehlt der Landeshauptstadt, für alle beheizten oder klimatisierten Gebäude Energieausweise zu erstellen. Auf deren Basis sollte die Stadt ein Bauprogramm entwickeln, um die Energieeffizienz der Gebäude zu verbessern.

Fehlende und mehrfach erfasste Liegenschaften

Die Liegenschaften der Landeshauptstadt wurden von mehreren Stellen in unterschiedlichen IT-Systemen erfasst. Die Aufzeichnungen wichen voneinander ab und waren teilweise fehlerhaft. Zum Beispiel fehlten im Anlagenverzeichnis Liegenschaften mit einer Fläche von rund 44.700 Quadratmetern. 27 Grundstücke waren mehrfach erfasst, wodurch die Landeshauptstadt ihr Grundstücksvermögen um 10,92 Millionen Euro zu hoch auswies. Der Landesrechnungshof empfiehlt, die Grundstücke im Anlagenverzeichnis zu überprüfen und abzugleichen.

Wertgutachten bei Verkäufen von Liegenschaften

Von 2017 bis 2022 verkaufte die Landeshauptstadt Flächen im Ausmaß von 117.048 Quadratmetern und erlöste dafür in Summe 6,8 Millionen Euro. Die Europäische Kommission schreibt für Verkäufe von Bauten und Grundstücken durch die öffentliche Hand ein ausreichend publiziertes Bieterverfahren vor. Die Stadt publizierte nicht alle Verkäufe und holte nur für einen Teil der Verkäufe Wertgutachten ein. Der Landesrechnungshof empfiehlt alle Verkäufe öffentlich kundzumachen, um möglichst viele Interessenten zu erreichen. Die Stadt sollte sowohl für Käufe als auch Verkäufe unabhängige Wertgutachten erstellen lassen, um angemessene Kaufpreise zu finden.