Landesrechnungshof empfiehlt: Landesgebäude effizient verwalten

veröffentlicht am 16. Jänner 2018

Einleitung

In den Gebäuden der Kärntner Landesverwaltung hätten mehr Bedienstete Platz. Der Kärntner Landesrechnungshof empfiehlt, die Büroflächen besser auszulasten. Das Land und die Landesimmobiliengesellschaft sollten zu einer Einheit zusammengeführt werden, um die Landesgebäude effizient und zentral zu verwalten.

Pressemitteilung

70 weitere Büromitarbeiterinnen und Büromitarbeiter könnte das Land Kärnten bei Einhaltung der internen Richtlinien allein in sieben überprüften Gebäuden unterbringen. Das ergibt die neueste Überprüfung des Kärntner Landesrechnungshofs. Dabei nahmen die Prüferinnen und Prüfer das Gebäudemanagement des Landes unter die Lupe, unter anderem die Auslastung der Flächen. Maximal 15 Quadratmeter soll ein Büro für einen Arbeitsplatz laut internem Regelblatt haben.

Der Landesrechnungshof überprüfte sieben Gebäude im Detail. Im Verwaltungszentrum könnten weitere 45 Büroarbeitsplätze zu den vorhandenen 623 geschaffen werden. Im zweiten Obergeschoß des Gebäudes, in dem das Museum Moderner Kunst untergebracht ist, wären fast doppelt so viele Büroarbeitsplätze möglich – nämlich 33 anstatt der vorhandenen 18. Der Landesrechnungshof empfiehlt die Arbeitsplätze optimal auszunutzen. Dadurch könnte das Land Landesbedienstete von auswärtigen Verwaltungsgebäuden übersiedeln und möglicherweise auswärtige Standorte auflösen.

Landesimmobiliengesellschaft

Der Landesrechnungshof überprüfte Gebäude für Verwaltungstätigkeiten, die das Land großteils von der Landesimmobiliengesellschaft (LIG) und anderen Eigentümern anmietet. 2001 hat das Land die Landesimmobiliengesellschaft gegründet, die seitdem Teile des Gebäudemanagements übernimmt. Obwohl in vielen Vereinbarungen und Verträgen geregelt ist, welche Aufgaben das Land und welche die Landesimmobiliengesellschaft hat, gab es Doppelgleisigkeiten, Lücken und Probleme bei der Verrechnung. Beispielsweise war die Landesimmobiliengesellschaft dafür zuständig, Brandschutztüren zu prüfen, einzustellen und zu reparieren. Die zugehörigen Türschlösser musste jedoch das Land reparieren, denn sie waren im Vertrag mit der Landesimmobiliengesellschaft nicht ausdrücklich angeführt.

Mit Januar 2018 kommt das Land einer Empfehlung des Landesrechnungshofs nach, die Landesimmobiliengesellschaft in die Landesverwaltung zu integrieren.

„Das Land und die ehemalige LIG sollten zu einer einzigen Organisationseinheit verschmelzen, damit das gesamte Gebäudemanagement des Landes effizient abgewickelt wird“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.

Dabei sollten auch die vorhandenen Datenbanken zu einer zentralen Datenbank zusammengeführt werden.

Barrierefreiheit

Durch die Eingliederung der Landesimmobiliengesellschaft ergibt sich ein Vorteil bereits bei Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Denn die Landesimmobiliengesellschaft hat beispielsweise Fachleute im Bauwesen, die im Gebäudemanagement des Landes nicht vorhanden sind. Organisatorische Maßnahmen zur Barrierefreiheit sind laut Landesrechnungshof in der Verwaltungsakademie nötig, da kein barrierefreier Zugang zum EDV-Schulungsraum vorhanden ist.

Dienststellen des Landes müssen laut geltenden Gesetzen barrierefrei sein. Die Verwaltungsgebäude sind zwischen fünf und mehreren hundert Jahren alt. Vor allem ältere Gebäude, die in letzter Zeit auch nicht umgebaut wurden, erfüllen die Anforderungen der Barrierefreiheit nicht. Der Landesrechnungshof betrachtete acht Gebäude als Fallbeispiele und stellte überall Mängel fest – zum Beispiel bei den Toiletten, beim Zugang zu Gebäudeteilen und bei Liftanlagen, die entweder nicht den Richtlinien entsprechen oder fehlen.

Raumklima & Brandschutz

Laut Bedienstetenschutz hat das Land für den Schutz vor unzumutbaren raumklimatischen Bedingungen zu sorgen. Nur in Einzelfällen wie bei Beschwerden wurden Raumtemperatur, Luftfeuchtigkeit und CO2-Gehalt der Arbeitsplätze gemessen. Das Land sollte erheben, in welchen Räumen im Sommer Überhitzungsgefahr besteht, um mit Maßnahmen entgegenzuwirken.

Jede Arbeitsstätte des Landes hat eine Brandschutzbeauftragte bzw. einen Brandschutzbeauftragten. Ein Großteil der Brandschutzbeauftragten beschränkt ihre Tätigkeit darauf, die Brandschutzordnung auszuhängen. Räumungsübungen wurden nur in unregelmäßigen Abständen oder überhaupt nicht gemacht. Eine Brandschutzbeauftragte bzw. ein Brandschutzbeauftragter war nicht für diese Funktion ausgebildet und in einer Abteilung gab es keine Brandschutzordnung. Der Landesrechnungshof empfiehlt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einmal im Jahr persönlich von ihrer Brandschutzbeauftragten bzw. ihrem Brandschutzbeauftragten unterwiesen werden sollten.

„Das Land sollte sicherstellen, dass alle Bediensteten Bescheid wissen, wie sie sich im Falle eines Brandes zu verhalten haben. Dafür sollten die von uns aufgezeigten Mängel behoben werden“, sagt Direktor Bauer.