Landesrechnungshof: Förderwesen des Landes antiquiert und uneinheitlich
veröffentlicht am 14. März 2017
Einleitung
Der Kärntner Landesrechnungshof kritisiert das Förderwesen des Landes Kärnten als antiquiert aufwendig, unübersichtlich und uneinheitlich. Darüber hinaus fehlt eine Gesamtstrategie.Pressemitteilung
Das Land Kärnten vergab im Jahr 2015 Förderungen in Summe von rund 360 Millionen Euro ohne eine Gesamtförderstrategie und auf Basis einer veralteten Richtlinie. Die „Allgemeine Richtlinie für Förderungen aus Landesmitteln“ aus dem Jahr 1964 enthält Schillingwerte und ungültige Rechtsquellen. Für einzelne Förderbereiche gibt es spezifische Förderrichtlinien, die aber teilweise nicht aufeinander abgestimmt sind und zum Beispiel die Rückforderungen unterschiedlich verzinsen.
„Die allgemeine Richtlinie sollte möglichst rasch überarbeitet werden, sodass sie als Grundlage für spezifische Förderrichtlinien verwendet werden kann“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.
Seit 2012 entwickelte das Land Strategien für einzelne Förderbereiche wie Wohnbau, Tourismus, Land- und Forstwirtschaft, aber keine Gesamtförderstrategie. Dem Landesrechnungshof fehlen in den einzelnen Strategien klare Ziele mit messbaren Indikatoren.
„Ob die Förderungen wirksam sind, kann nicht evaluiert werden“, sagt Direktor Bauer.
Die Förderprozesse im Land sind von Bereich zu Bereich unterschiedlich. Über 30 Schritte sind teilweise notwendig, um eine Förderung abzuwickeln. In den meisten Fällen muss die politische Referentin bzw. der politische Referent jede Förderung einzeln genehmigen. Dieser hohe Verwaltungsaufwand sollte laut Landesrechnungshof für geringe Förderbeträge reduziert werden. In manchen Förderstellen prüft dieselbe Person die Förderabrechnung, die auch den Antrag genehmigt. Der Landesrechnungshof empfiehlt, die Funktionstrennung in allen Förderbereichen zu regeln und einzuhalten. In jedem Prozess wird die Förderabrechnung kontrolliert, aber nicht überall werden die geprüften Belege dokumentiert.
„Bei hohen Förderbeträgen sollten die Fördernehmerinnen und Fördernehmer eine Projektabrechnung verpflichtend abgeben, um überprüfen zu können, ob ein gefördertes Projekt plangemäß durchgeführt wurde“, sagt Direktor Bauer.
Viele Bereiche des Förderwesens sind uneinheitlich. Auf der Homepage sind manche Förderungen nicht angeführt. Nur eine einzige Förderung kann online beantragt werden. Der Landesrechnungshof empfiehlt, die Aufzählung auf der Homepage zu vervollständigen, die Online-Beantragung für alle Förderungen zu ermöglichen, einheitliche Formulare zum Beantragen und Vorlagen für Verträge zu erstellen. Um die Förderungsaktivitäten des Landes zu steuern und zu koordinieren, sollte eine Servicestelle eingerichtet werden. Die Servicestelle sollte ein Förderungsinformationssystem führen, in dem die Förderziele, der Einsatz der Fördermittel und andere relevante Informationen festgehalten werden.
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