Zusammenschlüsse von Bildungseinrichtungen
veröffentlicht am 8. Juli 2021
Zusammenfassung
Der Kärntner Landesrechnungshof hat überprüft, wie das Land mit Zusammenschlüssen von Bildungseinrichtungen umgeht. Er empfiehlt verstärkt Anreize zu schaffen, damit sich Schulen zu Bildungszentren zusammenschließen. Daraus würden sich Vorteile für Kinder, Lehrpersonen, Eltern und Schulerhalter ergeben.
In Kärnten haben die meisten Pflichtschulen weniger als 100 Schülerinnen und Schüler. Kleine Schulen verfügen über ein geringeres Angebot, beispielsweise bei Turnsälen oder Ganztagsbetreuungen. Der Landesrechnungshof empfiehlt daher seit Jahren, Bildungszentren zu forcieren. Familien würden dadurch von besseren Angeboten und Synergieeffekten zwischen Schule, Betreuung und Freizeiteinrichtungen profitieren. Dies würde sich auch positiv auf die Situation mit den Überhanglehrerinnen und -lehrern in Kärnten sowie auf die Kosten für die Erhaltung der Schulstandorte auswirken.
Förderung von Bildungszentren
Über den Kärntner Schulbaufonds unterstützt das Land die Gemeinden als Schulerhalter finanziell beim Bau und der Erhaltung von Schulgebäuden. Laut Förderrichtlinien des Fonds werden räumliche Zusammenführungen von Schulen vorrangig behandelt. Trotzdem wich die dafür vorgesehene Förderhöhe nicht von anderen schulbaulichen Vorhaben ab. Der Schulbaufonds genehmigte alle beantragten Schulbauprojekte und förderte sie mit 75 Prozent der förderbaren Kosten. Der Landesrechnungshof empfiehlt Projekte zur räumlichen Zusammenlegung auch tatsächlich zu bevorzugen, um Anreize für die Schulerhalter zu schaffen.
Auswirkungen von Bildungszentren
Der Landesrechnungshof hat drei Bildungszentren als Beispiele analysiert. Die Räumlichkeiten der Einrichtungen sind durch die Zusammenlegungen besser ausgelastet. Die Klassenzimmer und Turnsäle sind moderner und es gibt neben einer Bibliothek auch Kreativ- und Musikräume. Die Kinder profitieren auch durch ein besseres Angebot an Lehr- und Unterrichtsmitteln. So ermöglichen Zusammenschlüsse mehrerer Bildungs- und Betreuungseinrichtungen auch im ländlichen Raum hochwertige Bildung.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 1. Juli 2021 dem Kontrollausschuss und der Landesregierung und der Bildungsdirektion als geprüfter Stelle. Somit ist der Bericht seit 8. Juli 2021 öffentlich.
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