Zahlungen an die KTZ, Kärntner Druck- und Verlags-GmbH und die Top-Team Werbe-GmbH
veröffentlicht am 7. Mai 2015
Zusammenfassung
Der Landesrechnungshof hat über Ersuchen des Kärntner Landtags Zahlungen an die KTZ, Kärntner Druck- und Verlags-GmbH und Top-Team Werbe GmbH überprüft. Aufgrund der Vielzahl der Zahlungsvorgänge wurde eine Stichprobenauswahl getroffen und dabei besonderes Augenmerk auf die Aufklärung des Leistungsinhalts und der zugehörigen Leistungsnachweise gelegt.
Ausgewählte Aufträge an die Top-Team Werbe-GmbH
Kampagne „Leben retten – 144 das merk ich mir!“
Mit Rechnungsdatum 3. und 4. Dezember 2009 wurden seitens der Top-Team GmbH sechs Rechnungen in der Höhe von insgesamt rund 140.000 Euro an das Büro des Gesundheitsreferenten gestellt, welche unter anderem Gegenstand einer Anzeige der Kärntner Landesregierung an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sind. Nach Recherchen des Landesrechnungshofs verbrieften alle angeführten Rechnungen Leistungen im Rahmen der Kampagne „Leben retten – 144 Das merk ich mir!“.
Der Pressesprecher des Gesundheitsreferenten konnte dem Landesrechnungshof weder ein schriftliches Angebot der Top-Team GmbH aus dem Jahr 2009 noch Angebote anderer Agenturen vorlegen. Dem Landesrechnungshof konnten keinerlei Unterlagen hinsichtlich vergaberechtlicher Überlegungen bzw. eines Ausschreibungsverfahrens nach dem Bundesvergabegesetz vorgelegt werden.
Zum Zeitpunkt der Rechnungslegung im Dezember 2009 war zwar ein Gesamtbudget definiert. Ein schriftliches Konzept zur Kampagne „Leben retten“ lag Ende 2009 nicht vor. Zudem gab es nach Auskunft der Verantwortlichen Ende 2009 nur schemenhafte Vorstellungen über die Abwicklung der Kampagne. Auffällig war, dass fast alle dargestellten Rechnungen unterschiedliche Kampagnenbezeichnungen mit identen Leistungsbeschreibungen enthielten.
Die Verantwortlichen des Büros des Gesundheitsreferenten gaben an, dass die Top-Team GmbH zum Zeitpunkt der Rechnungslegung noch keinerlei Leistungen erbracht hätte. Trotzdem habe man die Rechnungen in Kenntnis der fehlenden Leistungserbringung abgezeichnet und quasi als Vorauszahlung an die Buchhaltung zur Anweisung weitergeleitet.
Letztlich ist davon auszugehen, dass die im Dezember 2009 vom Büro des Gesundheitsreferenten der Fachabteilung zur Auszahlung übermittelten Rechnungen nur scheinbar erbrachte Leistungen dokumentieren. Der vorliegende Schriftverkehr legt den Schluss nahe, dass die unterschiedlichen Rechnungstexte und die Höhe der Rechnungsbeträge so gewählt wurden, um die Gesamtausgaben für die Kampagne „Leben retten“ intransparent darzustellen und damit die geltenden Genehmigungsvorschriften im Amt der Kärntner Landesregierung durch Aufteilung der Rechnungsbeträge zu umgehen.
Wie der Pressesprecher des Gesundheitsreferenten angab, habe man durch die im Dezember 2009 bereits bezahlten Rechnungen in der Höhe von rund 140.000 Euro quasi einen internen „Guthabensstand“ bei der Top-Team GmbH aufgebaut, welcher mit später erbrachten Leistungen der Top-Team GmbH gegenverrechnet werden konnte. Aus Sicht des Landesrechnungshofs ist festzuhalten, dass nachträglich zum überwiegenden Teil andere Leistungen erbracht als ursprünglich in den Rechnungen im Jahr 2009 ausgewiesen wurden. Da die im Nachhinein erbrachten Leistungen der Top-Team GmbH eine gesamtheitliche Agenturleistung darstellen, wäre diese nach dem Bundesvergabegesetz zu vergeben gewesen.
Für den Landesrechnungshof war mangels Aufzeichnungen nicht feststellbar, wo und wie viele Werbemittel für die Kampagne tatsächlich verteilt wurden. Nachdem die von der Agentur lukrierten Rabatte letztendlich dem Land Kärnten als Gewinnspanne wieder aufgeschlagen wurden, konnte der Landesrechnungshof keinen wirtschaftlichen Vorteil in der Agenturbeauftragung erkennen. Aufgrund der festgestellten Mängel in Bezug auf die Dokumentation, Beauftragung und Rechnungslegung ist zu keinem Zeitpunkt von einer ordnungsgemäßen Kontrolle der Leistungserbringung auszugehen.
Autogrammkarten des Gesundheitsreferenten
Der Landesrechnungshof hält insbesondere im Rahmen der personenbezogenen Öffentlichkeitsarbeit einen sparsamen Mitteleinsatz für geboten.
Entwicklung Kampagne „Erziehungshilfe“
Eine stichprobenartige Überprüfung der Leistungen lassen die Ausgaben für die Kampagne „Erziehungshilfe“ plausibel erscheinen.
KTZ-Inserate im Bereich „Umwelt und Energie“
Für den Landesrechnungshof ist es nicht einsichtig, in welchem Kontext und auf welcher Grundlage die Rechnungslegung seitens der Top-Team GmbH anstelle der Firma M als Auftragnehmer erfolgte. Der Landesrechnungshof sieht im Fehlen eines Ausschreibungsverfahrens einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes (Auftragsvolumen mindestens 150.000 Euro). Die Vorgehensweise, nach Ablehnung des haushaltsrechtlichen Genehmigungsantrages durch den Finanzreferenten das Gesamtvorhaben in kleinere Teilleistungen zu zerlegen, ist zu kritisieren.
Ausgewählte Aufträge an die KTZ
Jahreskooperation Sport (Montag)
Aufgrund der fehlenden Unterlagen konnte der Landesrechnungshof nicht nachvollziehen, ob den genannten Entgelten wertadäquate Leistungen gegenüberstehen. Zu kritisieren war weiters die ausschließlich mündliche Auftragserteilung sowie eine 100-prozentige Vorauszahlung der Rechnungsbeträge.
KTZ-Derby
Der Büromitarbeiter beauskunftete, dass allfällige diesbezügliche Unterlagen von ihm entsorgt wurden. Der Landesrechnungshof kritisiert die nicht ordnungsgemäße Aufbewahrung von Unterlagen sowie die ausschließlich mündliche Auftragserteilung seitens des Büros des Landeshauptmanns. Alles in allem war der Leistungsinhalt für den Landesrechnungshof nur sehr eingeschränkt nachvollziehbar.
Medienkooperation „Heimatherbst 2011“
Für die Medienkooperation „Heimatherbst 2011“ erhöhten sich die Ausgaben gegenüber dem Jahr 2010 um mehr als das Dreifache, nämlich von rund 6.000 Euro auf 18.900 Euro. Ab dem Jahr 2011 wurde dem zuständigen Mitarbeiter der Unterabteilung Volkskultur das Verhandlungsmandat entzogen und die Verhandlungen mit dem Büro des Kulturreferenten ab diesem Zeitpunkt selbst geführt.
Jahreskooperation „Kultur“
Für den Landesrechnungshof war die preisliche Gestaltung der Inserate im Bereich der „Kulturkooperation“ im Abstand von nur wenigen Monaten nicht nachvollziehbar (Preisdifferenz in der Höhe von rund 500 Prozent). Die Sichtung der nachträglich beigebrachten Belegexemplare erweckte den Eindruck, dass in erster Linie die Präsentation des Kulturlandesrats und weniger Anliegen der Kultur im Vordergrund standen.
Medienkooperation „Fischereivereinigung“
Der konkrete Leistungsinhalt, der der Rechnung zugrunde lag, war für den Landesrechnungshof letztlich nicht nachvollziehbar. Zu kritisieren waren schließlich die Zahlung vor Leistungserbringung und die Entsorgung abrechnungsrelevanter Unterlagen.
Einschaltungen „Genussland Kärnten“
In den dem Landesrechnungshof vorliegenden Belegexemplaren stand die Präsentation des Agrarreferenten und weniger ein Anliegen des Agrarmarketings im Vordergrund.
Inserate „Passivrauchen“, „Sicher Leben“, „Seelisches Wohlbefinden“
Anhand der vorgelegten rund dreieinhalb Seiten umfassenden KTZ-Bezirksjournal-Inserate konnte der Landesrechnungshof einen Inseratenpreis von rund 1.300 Euro pro Seite ermitteln, welcher damit in etwa 50 Prozent über vergleichbaren Einschaltungskosten in den KTZ-Bezirksjournalen liegt. Die sachliche und rechnerische Richtigkeit wurde von einem Mitarbeiter bestätigt ohne über ausreichende Details der Vereinbarung zu verfügen. Dies entspricht nicht einer ordnungsgemäßen Rechnungskontrolle im Sinne der Bestimmungen der allgemeinen Verrechnungs- und Zahlungsvorschrift (AVZ).
Ausgewählte Aufträge an die Kärntner Druckerei
Druckkosten zur „Rohrpost“-Aussendung in den Kärntner Gemeinden
Das vom Büroleiter des Gemeindereferenten am 04.06.2013 vorgelegte Exemplar der Rohrpost (Gemeinde Spittal/Drau) besitzt einen eindeutigen Bezug zum Wahlkampf eines Spitzenkandidaten. Es ist daher davon auszugehen, dass Landesmittel zur Wahlkampffinanzierung verwendet wurden. Der Landesrechnungshof empfiehlt eine Rückforderung der damit in Zusammenhang stehenden Druckkosten zu prüfen. Zusätzliche Belegexemplare wurden dem Landesrechnungshof in weiterer Folge nicht übergeben.
Druckkosten Folder „Kärntner Heimatherbst“
Festzustellen war, dass Druckleistungen für den Heimatherbst-Folder regelmäßig in gleicher Form von der Kärntner Druckerei erbracht wurden. Bei Anwendung der Bestimmungen des Bundesvergabegesetz ergibt sich im konkreten Fall eine Auftragssumme, die eine Direktvergabe ausschließt. Der Landesrechnungshof empfiehlt Sponsorvereinbarungen in schriftlicher Form abzuschließen und darin Leistungen und Gegenleistungen verbindlich festzuhalten.
Druckkosten Zeitschrift „Die Brücke"
Die Druckleistungen für „Die Brücke“ wurden regelmäßig in gleicher Form von der Kärntner Druckerei erbracht. Der Landesrechnungshof weist auf die verbindliche Einhaltung der Auftragsvergaberegelungen bei mehrjährig zu erbringenden Leistungen hin. Bei Anwendung der Bestimmungen ergibt sich im konkreten Fall eine Auftragssumme, die eine Direktvergabe ausschließt.
Druckkosten Journal „Gesunde Gemeinde"
Ein vom Landesrechnungshof angestellter Kostenvergleich der Druckkosten ergab, dass durch die Inseratenschaltungen des Vereins Gesundheitsland Kärnten im Journal „Gesund in Kärnten“ im Jahr 2011 ca. 30.000 Euro höhere Kosten pro Jahr (+50 Prozent Steigerung) für das Land Kärnten anfiel.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 5. November 2013 dem Kontrollausschuss und den geprüften Stellen. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 7. Mai 2015 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 7. Mai 2015 öffentlich.
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