Vorschulische Kinderbildung und -betreuung in ausgewählten Gemeinden
veröffentlicht am 7. April 2022
Zusammenfassung
Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte die Organisation sowie die Finanzierung der vorschulischen Kinderbildung und -betreuung in den sieben Gemeinden Dellach, Diex, Feistritz im Rosental, Ferndorf, Gnesau, Malta und Gmünd. Der Landesrechnungshof empfiehlt den Gemeinden, stärker auf interkommunale Zusammenarbeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu setzen.
Gemeindeübergreifende Zusammenarbeit bringt Vorteile
Die Gemeinden Malta und Gmünd betreiben im Zuge einer gemeindeübergreifenden Kooperation seit 2012 ein gemeinsames Kinderbetreuungszentrum, das aus einem Kindergarten und einer Kindertagesstätte mit mehreren Gruppen besteht.
Die Möglichkeit gemeindeübergreifender Kooperationen bei der vorschulischen Kinderbetreuung sollte auch in anderen Gemeinden überprüft werden. Interkommunale Kinderbetreuungseinrichtungen mit mehreren Gruppen und einer höheren Auslastung bieten Eltern und Kindern längere Öffnungszeiten, weniger Schließtage sowie vielfältigere Zusatzangebote. Eltern haben damit die Chance, Familie und Beruf besser zu vereinen.
Anzahl der VIF-konformen Einrichtungen gestiegen
Die Öffnungszeiten und die Anzahl der Schließtage der einzelnen Kinderbetreuungseinrichtungen stellen eine wichtige Kennzahl für die bedarfsorientierte Verfügbarkeit der angebotenen Kinderbetreuung dar. Der Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf (VIF) gibt mit den VIF-Kriterien einen klaren Maßstab für Öffnungszeiten vor. Dieser sieht Öffnungszeiten von 47 Wochen im Jahr und 45 Stunden je Woche vor, wobei die Einrichtung Montag bis Freitag und an vier Tagen zumindest 9,5 Stunden geöffnet sein muss. Darüber hinaus muss ein Mittagessen angeboten werden.
Im Kindergartenjahr 2015/16 entsprachen lediglich drei der neun institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen in den betrachteten Gemeinden den VIF-Kriterien. Bis zum Kindergartenjahr 2020/21 verdoppelte sich die Anzahl der VIF-konformen Kinderbetreuungseinrichtungen.
Verwaltung vereinfachen
Die Gemeinden Dellach, Diex, Feistritz im Rosental, Ferndorf und Malta/Gmünd schreiben den Erziehungsberechtigten die Höhe der Elternbeiträge monatlich vor. In der Gemeinde Gnesau erfolgt die Vorschreibung der Elternbeiträge durch den privaten Träger der Kinderbetreuungseinrichtung. Die Gemeinden Malta/Gmünd, Diex und Ferndorf versehen die Vorschreibung bzw. Erlagscheine bereits mit einem QR-Code. Damit erleichtern sie die elektronische Überweisung für die Erziehungsberechtigten und die automatische Zahlungszuordnung für die Gemeinden.
Informationen
Der Kärntner Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 31. März dem Kontrollausschuss, der Landesregierung und den geprüften Stellen. Somit ist der Bericht seit 7. April öffentlich.
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