Drautal Straße – Umfahrung Greifenburg West
veröffentlicht am 16. Juli 2013
Zusammenfassung
Die Abteilung 17 – Straßen und Brückenbau des Amtes der Kärntner Landesregierung hatte dem Landesrechnungshof das Projekt „Umfahrung Greifenburg“ zur Überprüfung vorgelegt. Die prognostizierten Gesamtkosten beliefen sich auf rund 62,7 Millionen Euro. Das Projekt zeigte im Überprüfungszeitraum viele Problemfelder auf, wurde allerdings von der Abteilung im Juli 2011 zur neuerlichen Evaluierung zurückgezogen und letztendlich nicht umgesetzt.
Die Abteilung 9 - Kompetenzzentrum Straßen und Brücken legte daraufhin das Projekt „Landesstraße B 100 Drautal Straße, Gnoppnitzbach – Berg/Ost“ im Mai 2012 mit einer Gesamtsumme von 13,00 Millionen Euro neuerlich vor. Dieses umfasste zum neuen Zeitpunkt nur den westlichen Teil der Gnoppitzbachbrücke bis Berg/Ost. Der Landesrechnungshof stellte Mängel im Bereich des Mengen- und Preisgerüsts fest, worauf die Abteilung 9 die Gesamtkosten auf 10,8 Millionen Euro korrigierte. Die Sollkosten des Projekts lagen laut Prüfung des Landesrechnungshofs bei 10,7 Millionen Euro.
Projektentwicklung
Die B 100 ist die wichtigste Ost-West-Verbindung Oberkärntens und erschließt das gesamte untere und obere Drautal. Das Projekt ergab sich als Fortsetzung des Teilstücks des oberen Drautals zwischen Obergottesfeld und Dellach. Die B 100 ist eine stark befahrene Straße, vor allem was Lastkraftwägen betrifft. Die Ortsdurchfahrten, insbesondere der Knotenpunkt B 100 Greifenburg und B 87 Weissensee Straße führte vermehrt zu Konflikten. Das zur Prüfung eingereichte Projekt ergab sich aus zahlreichen Überlegungen verschiedener Varianten bezüglich des Umbaus.
Sollkosten und Folgekosten
Die Sollkosten beinhalteten Kosten des Bauabschnitts I (westlicher Bauabschnitt) in Höhe von insgesamt 13 Millionen Euro und einer Grobkostenschätzung des Bauabschnitts II (östlicher Bauabschnitt) mit 39,15 Millionen Euro. Zusätzliche Angaben betrafen Vorarbeiten, Projektierungskosten, Vermessung, Grundeinlöse, Behördenauflagen sowie die Folgekosten. Bereits das erste Projekt wies in der Massenberechnung Fehler und bei den Einheitspreisen Mängel auf. Diese revidierte die Abteilung 9 im Zuge der Evaluierung des zweiten Projekts. Dabei ergaben sich neue Sollkosten in Höhe von 10,8 Millionen Euro. Zu Ende des Prüfungszeitraums ermittelte der Landesrechnungshof Sollkosten in Höhe von 10,7 Millionen Euro. Diese lagen mit einer Abweichung von rund 0,9 Prozent im Vergleich zu den revidierten Sollkosten innerhalb der Toleranzbreite. Die Folgekosten beliefen sich laut vorliegender Kostenrechnung auf 38.527 Euro pro Jahr abzüglich der Betriebs- und Erhaltungskosten. Diese bildeten jedoch eine rein theoretische Betrachtung ab, da der erste Bauabschnitt erst mit Fertigstellung des zweiten Abschnitts verkehrswirksam geworden wäre.
Finanzierung
Das Projekt finanzierte das Land Kärnten mithilfe des Zweckzuschussgesetzes 2001 im Rahmen der Verländerung der Bundesstraßen mittels Sonderzuschuss. Anfänglich belief sich der Betrag auf 58,135 Millionen Euro, der im Jahr 2007 auf 57,252 Millionen Euro reduziert wurde. Davon standen Ende 2011 noch 10,078 Millionen Euro zur Verfügung. Die Gesamtkosten im Jahr 2007 betrugen 33 Millionen Euro und wurden bis 2010 auf 53 Millionen Euro erhöht. Im Jahr 2011 schien das Projekt im Bauprogramm nicht auf, im Jahr 2012 beliefen sich die Gesamtkosten auf 35 Millionen Euro, wobei die Prognosekosten beider Bauabschnitte bei rund 41,16 Millionen lagen und mit 30,36 Millionen Euro angeführt wurden. Die Kosten für den Ausbau von rund 30 Millionen Euro abzüglich der noch verfügbaren 10,078 Millionen Euro müsste das reguläre Straßenbaubudget finanzieren.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 21. August 2012 dem Kontrollausschuss und der geprüften Stelle. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 16. Juli 2013 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 16. Juli 2013 öffentlich. Dieses Projekt hatte der Landesrechnungshof als Großvorhaben gesetzlich zu überprüfen.