Übernahme der Eisenbahnteilstrecken Karawankenbahn und Gailtalbahn

veröffentlicht am 11. April 2023

Zusammenfassung

Mit Dezember 2016 stellte die ÖBB den Eisenbahnbetrieb auf den Strecken von Weizelsdorf bis Rosenbach (Karawankenbahn) und von Hermagor bis Kötschach-Mauthen (Gailtalbahn) ein. Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte die Übernahme dieser Eisenbahnstrecken durch das Land und die Nachnutzung der Strecken.

Land übernahm Strecken ohne Kostenübersicht

Im Jahr 2016 vereinbarte das Land Kärnten mit ÖBB und Bund das sogenannte Kärntenpaket. Dieses sah unter anderem vor, dass die ÖBB die Eisenbahnstrecken von Hermagor bis Kötschach-Mauthen und von Weizelsdorf bis Rosenbach dauerhaft einstellt und das Land Kärnten diese Strecken übernimmt. Die Übernahme erfolgte ohne Bewertung des Erhaltungszustands und der Kosten, die das Land in der Folge zu tragen hatte. Erst Ende 2017 erfolgten drei Kostenbewertungen, um die Kosten abzuschätzen: eine durch das Land und zwei weitere durch externe Gutachter. Alle drei waren unvollständig und die ausgewiesenen Kosten waren teilweise zu niedrig und nicht plausibel. Insbesondere die explizit vorgesehene Nachnutzung als Anschlussbahn blieb bei allen Kostenbewertungen unberücksichtigt. Das Land hatte somit auch im Jänner 2018 keinen Überblick über die aus der Übernahme der Eisenbahnstrecken resultierenden Kosten.

Weiters war im Jahr 2016 die Höhe des Kostenbeitrags der ÖBB im Kärntenpaket nicht festgelegt. Erst im Jahr 2018 leistete die ÖBB aufgrund einer Zusatzvereinbarung einen Kostenbeitrag von 6,6 Millionen Euro zur Übernahme.

Der Landesrechnungshof empfiehlt dem Land daher, künftig keine Eisenbahnstrecken ohne fundierte Bewertung des Erhaltungszustands und der daraus folgenden Kosten zu übernehmen.

Optimierungspotential bei Nachnutzung

Bereits im Jahr 2016 gab es für die Nachnutzung der Karawankenbahn und der Gailtalbahn je einen Interessenten. Beide planten neben einer touristischen Nutzung mit Draisinen auch einen Bahnbetrieb. Weitere Nachnutzungsszenarien wurden vom Land nicht überprüft.

Im Jahr 2018 schloss das Land mit beiden Interessenten Nutzungsvereinbarungen ab. Laut diesen hatte das Land keine Investitionen in die Streckenerhaltung zu tätigen. Die Nutzer waren für Betrieb und Erhaltung der Eisenbahnstrecken verantwortlich, lediglich die Sicherung von Schlüsselbauwerken war davon ausgenommen.

Im Oktober 2020 wurde der Nutzungsvertrag der Karawankenbahn auf die Strecke Feistritz im Rosental bis Rosenbach ausgeweitet. Die Instandhaltungskosten für den hinzukommenden Abschnitt hatte das Land zu tragen.

Bei beiden Eisenbahnteilstrecken gab es bisher keinen regelmäßigen Fahrbetrieb und auch keine oder eine nur geringfügige touristische Nutzung: Bei der Gailtalbahn richtete der Verein Gailtalbahn zwar für eine Teilstrecke einen Betrieb mit Fahrraddraisinen ein, die Anzahl der Fahrten reichte jedoch zur Kostendeckung bei weitem nicht aus. Der Landesrechnungshof empfiehlt dem Land daher, das Projekt Fahrraddraisinen zu evaluieren.

Die Karawankenbahn wurde lediglich vorübergehend als Ausweichstrecke während einer baubedingten Sperre der ÖBB-Strecke Weizelsdorf bis Klagenfurt genutzt. Draisinenfahrten erfolgten bislang nicht.

Hohe Erhaltungsausgaben des Landes vermeidbar

Für die beiden Bahnstrecken gab das Land bis Dezember 2022 insgesamt 1,1 Millionen Euro für bauliche Erhaltungsmaßnahmen, Vegetationspflege sowie für Gutachten und Versicherungen aus. Für die Gailtalbahn tätigte das Land – entgegen der Nutzungsvereinbarung – Erhaltungsausgaben von 467.000 Euro.

Größere anstehende Erhaltungsinvestitionen, wie beispielsweise die Behebung von Korrosionsschäden an mehreren Brücken der Karawankenbahn, nahm das Land hingegen bisher nicht in Angriff. Damit besteht ein Investitionsrückstau von mehreren Millionen Euro. Diese Erhaltungskosten ließen sich bei einer wie vom Landesrechnungshof vorgeschlagenen Auflassung gemäß Eisenbahngesetz größtenteils vermeiden.

Das Land sollte die Erhaltungskosten daher nur gemäß den abgeschlossenen Nutzungsvereinbarungen tragen und die Erhaltung der beiden Bahnstrecken neu bewerten. Der Landesrechnungshof empfiehlt daher, an der Entscheidung festzuhalten, dass das Land selbst keinen Eisenbahnbetrieb durchführen oder für einen Nutzer finanzieren sollte.

Informationen

Der Kärntner Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 4. April 2023 dem Kontrollausschuss und der Landesregierung als geprüfter Stelle. Somit ist der Bericht seit 11. April 2023 öffentlich.



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