Tätigkeitsbericht des Kärntner Landesrechnungshofs 2018
veröffentlicht am 30. April 2019
Zusammenfassung
Über die Meilensteine des vergangenen Jahres informiert der Landesrechnungshof in seinem Tätigkeitsbericht.
Im Jahr 2018 hat der Landesrechnungshof elf Prüfberichte mit 230 Empfehlungen vorgelegt. Dafür überprüfte der Landesrechnungshof unter anderem die tagesklinische Leistungserbringung, die Aufgabenreform des Landes, die Flüchtlingshilfe Grundversorgung und die Abfallwirtschaft. Das Nachfrageverfahren in diesem Jahr zeigte: 91 Prozent der Empfehlungen des Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2016 wollen die geprüften Stellen umsetzen.
Seit 2018 darf der Kärntner Landesrechnungshof auch 125 Kärntner Gemeinden überprüfen. Die erste Gemeindeüberprüfung startete der Landesrechnungshof im Dezember und nimmt dabei die Abfallentsorgung in zwölf Kärntner Gemeinden unter die Lupe. Durch die neue Landesverfassung kann der Landesrechnungshof auch seine Prüfergebnisse zeitnaher veröffentlichen. Er muss nicht mehr auf den Beschluss des Kontrollausschusses warten, sondern kann die Prüfberichte bereits eine Woche nach Übermittlung an den Kontrollausschuss veröffentlichen. Außerdem darf der Landesrechnungshofdirektor im Landtag auf Antrag des Berichterstatters sprechen.
Seine wichtigsten offenen Empfehlungen überreichte der Landesrechnungshof 2018 der neuen Landesregierung. Damit wollte der Direktor die Mitglieder der neuen Landesregierung gleich zu Beginn ihrer Regierungszeit auf Handlungsbedarf hinweisen.
Informationen
Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer übergab den Tätigkeitsbericht am 30. April 2019 an Landtagspräsident Reinhart Rohr.
Zur Pressemitteilung →
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