Sonderbedarfszuweisung 2013
veröffentlicht am 23. April 2015
Zusammenfassung
Die Kärntner Landesregierung hat am 19. Februar 2013 mehrheitlich eine finanzielle Unterstützung in Höhe von rund 1,82 Millionen Euro für 26 Projekte beschlossen und die Auszahlungen als Sonderbedarfszuweisungen im Wege der betroffenen Gemeinden in Aussicht gestellt. Aufgrund eines Ersuchens des Kärntner Landtags hat der Landesrechnungshof die Durchführung dieser Förderungen überprüft.
Bei der Überprüfung stand der Landesrechnungshof vor der Schwierigkeit, dass der Verbleib der Originalunterlagen nicht feststellbar war. Im Zuge der Regierungsumbildung waren die Akten des zuständigen Regierungsbüros offensichtlich nicht ordnungsgemäß übergeben worden, was den Landesrechnungshof veranlasste, verbindliche Regelungen einer ordnungsgemäßen Aktenübergabe und auch Klarstellungen über die Anbietungspflicht von Originalunterlagen im Kärntner Landesarchivgesetz einzufordern.
Der Landesrechnungshof bemängelte, dass der Vergabe von Sonderbedarfszuweisungen keine dokumentierten Förderkonzepte zu Grunde lagen. Bereits im Jahre 2008 hatte der Landesrechnungshof, angesichts der Größenordnung der jährlich zur Verteilung gelangenden Mittel für Sonderbedarfszuweisungen empfohlen, in verbindlichen Richtlinien die materiellen und formellen Voraussetzungen der Zuweisung dieser Gelder festzulegen. Dies wäre auch im Interesse der Transparenz und Gleichbehandlung. Der Landesrechnungshof kritisierte, dass der Empfehlung aus dem Jahr 2008 nicht ausreichend nachgekommen worden war. Der Landesrechnungshof empfahl neuerlich die Vergabe von Sonderbedarfszuweisungsmitteln zu überdenken und in Abstimmung mit den sonstigen Förderstellen übergeordnete Förderstrategien zu entwickeln.
Die konkreten 26 Projekte konnten in Unternehmens-, Infrastruktur-, Feuerwehr- und Sportförderungen unterteilt werden. Bis zum 31. Dezember 2013 waren 16 Projekte ganz oder zum Teil abgeschlossen und knapp 45 Prozent der zugesagten Fördermittel auch ausbezahlt worden. Der Landesrechnungshof hat anhand von Stichproben den Prozessablauf der Auszahlung und die widmungsgemäße Verwendung geprüft. Dabei war festzustellen, dass die Abteilung 3 – Landesentwicklung und Gemeinden ihre Aufgaben nachvollziehbar erledigte.
Die Überprüfung der Abwicklung auf Gemeindeebene war dem Landesrechnungshof aus Zuständigkeitsgründen verwehrt. Der Landesrechnungshof wiederholte daher sein kontrollpolitisches Anliegen, die Zuständigkeit des Landesrechnungshofs auch auf die Überprüfung der Gebarung der Gemeinden unter 10.000 Einwohner auszudehnen. Diese von der Bundesverfassung den Ländern eingeräumte Gestaltungsmöglichkeit wurde in den meisten österreichischen Bundesländern bereits umgesetzt.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 5. Juni 2014 dem Kontrollausschuss und der geprüften Stelle. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 23. April 2015 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 23. April 2015 öffentlich. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.
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