Rechts- und Beratungskosten des Landes und landesnaher Unternehmungen
veröffentlicht am 21. Mai 2015
Zusammenfassung
Der Landesrechnungshof überprüfte die Rechts und Beratungskosten des Landes Kärnten und der Landesgesellschaften im Zeitraum von 2004 bis 2011.
Bereits im Jahr 2003 überprüfte der Landesrechnungshof gemäß einem vom Kärntner Landtag gestellten Prüfverlangen die Rechts- und Beratungskosten, die seitens des Landes Kärnten, sämtlicher Fonds, Stiftungen, Anstalten, sonstiger Einrichtungen, Unternehmungen etc. in den Jahren 1999, 2000 und 2001 bezahlt wurden. Zudem wurde der Landesrechnungshof aufgefordert zu prüfen, welche detaillierten Leistungen über die Voranschlagssätze Rechts- und Beratungskosten in den Jahren 2002 und 2003 seitens des Landes Kärnten bezahlt wurden. In Entsprechung dieser Aufträge stellte der Landesrechnungshof die Prüfergebnisse am 04.05.2004 (Bericht des Kärntner Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2004, LRH ZI. 130/B/2003) sowie am 20.06.2005 (Bericht des Kärntner Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2005, LRH ZI. 63/B/2005) dem Kontrollausschuss zu. Der Bericht über die Rechts- und Beratungskosten der Jahre 2004 bis 2011 war als Ergänzung dieser Berichte zu sehen und schloss hinsichtlich Systematik, Aufbau und Prüfungszeitraum an diese an.
Durch aufwendige Abfragen und Erhebungen in der gesamten Landesverwaltung und den gesamten Unternehmungen des Landes wurde nicht zuletzt auch wegen der Länge des Prüfzeitraums (acht Jahre) eine Fülle von Daten (rund 19.000 Datensätze mit einem Volumen von rund 370 Millionen Euro) gewonnen.
Wie aus den landesseitigen Auswertungsergebnissen zu sehen war, wurden auf der Post 6430 (6431) Rechts- und Beratungskosten Zahlungen verbucht, die weder mittelbar noch unmittelbar mit Beratungsleistungen in Zusammenhang standen (z.B. Dolmetschkosten, Repräsentationsausgaben, kleinere Subventionen und Spenden, Kosten für Druckwerke usw.). Weiters war festzustellen, dass der Buchungstext im Feld Zahlungsgrund häufig keinen inhaltlichen Bezug zum Zahlungsgrund nahm und daher wenig aussagekräftig war, weil er nur Rechnungsnummer, Rechnungsdatum oder Kundennummer oder gar keine Angaben enthielt. Der Landesrechnungshof hatte empfohlen bei der Verbuchung von Geschäftsfällen zukünftig verstärktes Augenmerk auf die Wahl der richtigen Post zu legen sowie im Buchungstext Bezug zum Zahlungsgrund zu nehmen.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 12. Dezember 2012 dem Kontrollausschuss und der geprüften Stelle. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 21. Mai 2015 mit dem Bericht. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.