Rechnungsabschluss 2023 des Landes – Ordnungsmäßigkeitsprüfung
veröffentlicht am 9. Juli 2024
Zusammenfassung
Der Kärntner Landesrechnungshof führte im Rahmen der Überprüfung des Rechnungsabschlusses 2023 des Landes eine Ordnungsmäßigkeits- und Belegprüfung durch. Er zog 800 Stichproben und überprüfte unter anderem, ob das Land Belege korrekt verbuchte, Zahlungsfristen einhielt und das Interne Kontrollsystem in diesen Fällen funktionierte.
800 Stichproben gezogen
Der Landesrechnungshof kategorisierte die festgestellten Mängel bei der Stichprobenüberprüfung in drei Gruppen: Mängel mit Auswirkungen auf den Rechnungsabschluss, Mängel im Internen Kontrollsystem und sonstige Mängel. 14 Stichproben betrafen Mängel mit Auswirkungen auf den Rechnungsabschluss. Bei vier Fällen wurden Kontrollmaßnahmen nicht angewandt. Mehr als die Hälfte der Stichproben, nämlich 407 von 800 Stichproben, hatte sonstige Mängel. Sonstige Mängel lagen dann vor, wenn beispielsweise Eingangsvermerke fehlten, Rechnungsmerkmale nicht erfüllt waren oder das Zahlungsziel nicht eingehalten wurde.
e-Rechnungen ausgedruckt
Unternehmen haben die Möglichkeit, dem Land e-Rechnungen über das Unternehmensserviceportal des Bundes zu übermitteln. Ansonsten langen Rechnungen beim Land mittels Post in Papierform ein. Von den 800 überprüften Stichproben waren nur 147 Belege (18,4 Prozent) e-Rechnungen. Da der digitale Zahlungsvollzug beim Land noch nicht flächendeckend umgesetzt ist, werden e-Rechnungen ausgedruckt und in Papierform abgearbeitet. Der Landesrechnungshof empfiehlt, die Digitalisierung des Zahlungsvollzugs rasch in allen Dienststellen des Landes umzusetzen.
Skonti nutzen
Bei 32 von 800 Stichproben war ein Skontoabzug möglich. Der Landesrechnungshof stellte fest, dass das Land diese Möglichkeit in 21 von 32 Fällen (65,6 Prozent) nutzte. In 13 Fällen zog das Land den Skontobetrag ab, obwohl die Zahlung erst nach Ablauf der Skontofrist erfolgte. Der Skontoabzug hätte in diesen Fällen nicht erfolgen dürfen. Bei sechs Stichproben erfolgte kein Skontoabzug, obwohl die Zahlung innerhalb der Skontofrist erfolgte. Insgesamt ergab sich bei der Stichprobe ein nicht genutzter Skontobetrag von 566,90 Euro. Der Landesrechnungshof empfiehlt dem Land, alle möglichen Skonti in Anspruch zu nehmen und dabei die Funktionen des SAP-Systems zur fristgerechten Zahlung zu nutzen.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 2. Juli 2024 dem Kontrollausschuss und der Landesregierung als geprüfter Stelle. Somit ist der Bericht seit 9. Juli 2024 öffentlich.
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