Rechnungsabschluss 2015 des Landes

veröffentlicht am 28. Juli 2016

Zusammenfassung

Der Kärntner Landesrechnungshof prüfte den Rechnungsabschluss 2015 des Landes Kärnten. Aus der gegenwärtigen finanziellen Situation des Landes Kärnten besteht nach Ansicht des Landesrechnungshofs dringender Handlungsbedarf. Oberste Priorität muss die Erzielung eines ausgeglichenen Haushalts bzw. eines positiven Primärsaldos sein. Hierzu wird eine umfassende Aufgaben- und Strukturreform in sämtlichen Bereichen des Landes erforderlich sein.

Der Landesvoranschlag (LVA) für das Jahr 2015 wies rund 2.360,05 Millionen Euro an Einnahmen und Ausgaben aus. Durch einen Nachtragsvoranschlag in Höhe von rund 48,64 Millionen Euro erhöhte sich der LVA 2015 auf rund 2.408,69 Millionen Euro und lag damit um rund 0,13 Prozent unter dem des Vorjahres.

Der Kärntner Landtag erteilte der Kärntner Landesregierung die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme in Höhe von insgesamt 264.823.000 Euro. Dieser Rahmen setzte sich zusammen aus der Ermächtigung zur Darlehensaufnahme von 187.323.000 Euro zum Haushaltsausgleich und aus der Ermächtigung zur Darlehensaufnahme bis zu einem Betrag von 77.500.000 Euro zur Erfüllung der sich für das Land Kärnten aus der Solidarhaftung ergebenden Leistungen an die Pfandbriefstelle für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2027.

Die verfügte 15-prozentige Budgetsperre über bestimmte Ermessensausgaben des LVA in der Höhe von rund 7,78 Millionen Euro hob die Landesregierung 2015 zur Gänze auf und stellte sie den Bewirtschaftern zur Verfügung.

Das, der mittelfristigen Finanzplanung dienende Budgetprogramm 2014 bis 2018 der Landesregierung, wies nach seiner zweiten Änderung bis 2018 immer noch negative Haushaltsergebnisse aus. Nach Berechnung des Landes betrug das Defizit 2015 nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 für das Land Kärnten rund -17,59 Millionen Euro (2014: rund -65,14 Millionen Euro) und verbesserte sich somit um rund 47,55 Millionen Euro.

Die Gebarung des Landes Kärnten 2015 schloss mit einem Jahresergebnis von rund 2.598,71 Millionen Euro an Ausgaben und Einnahmen ab. Die Ausgaben ohne Tilgung betrugen rund 2.525,91 Millionen Euro, die Einnahmen ohne Kreditaufnahmen rund 2.413,73 Millionen Euro. Daraus ergab sich eine Nettoneuverschuldung von rund 112,19 Millionen Euro (2014: Nettoüberschuss von rund 44,44 Millionen Euro) und verschlechterte sich damit um rund 156,63 Millionen Euro. Die wesentlichsten Einnahmen entfielen auf die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben (rund 1.036,61 Millionen Euro), auf die Kostenersätze des Bundes für Lehrerinnen und Lehrer einschließlich Pensionen (rund 418,89 Millionen Euro) und auf die allgemeine öffentliche Wohlfahrt (rund 185,81 Millionen Euro). Die größten Positionen bei den Ausgaben betrafen die Ausgaben für das Personal, einschließlich Lehrerinnen und Lehrer und Pensionen (rund 770,79 Millionen Euro) und für die KABEG (Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft) mit rund 264,27 Millionen Euro. Die Ermessensausgaben erreichten auch 2015 nur rund 11,5 Prozent der Gesamtausgaben, womit der Gestaltungsspielraum weiterhin sehr eingeschränkt war.

Der Primärsaldo des Landes Kärnten – der Saldo des Haushalts bereinigt um Tilgungen, den Zinsaufwand sowie der Veränderung bei den Rücklagen – verbesserte sich zwar gegenüber 2014 um rund 63,20 Millionen Euro, war aber im Jahr 2015 mit rund 17,93 Millionen Euro weiterhin negativ. Das bedeutete, dass das Land Kärnten Teile der Gebarung (ohne Tilgung und Zinsendienst) weiterhin durch Schulden finanzieren musste.

In der Voranschlagsvergleichsrechnung wich das ausgeglichene Jahresergebnis vom LVA (inklusive Nachtragsvoranschlag) um rund +190,03 Millionen Euro bzw. rund +7,9 Prozent ab, was aber im Wesentlichen auf die Übertragung nicht verbrauchter Kreditreste zurückzuführen war. Rund 187,12 Millionen Euro übertrug die Landesregierung ins Haushaltsjahr 2015 (Einnahme), rund 236,54 Millionen Euro ins Folgejahr (Ausgabe).

Der Rechnungsquerschnitt zeigte für die laufende Gebarung 2015 einen Saldo („öffentliches Sparen“) von +134,85 Millionen Euro, das ist um rund 82,47 Millionen Euro mehr als das Vorjahresergebnis. Der Saldo aus der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen betrug rund -158,23 Millionen Euro und lag damit um rund 15,1 Prozent unter dem Ergebnis von 2014 (rund -137,51 Millionen Euro). Die Summe beider Salden („Maastricht“-Ergebnis) wies für 2015 einen Betrag von -23,37 Millionen Euro (2014: rund -85,13 Millionen Euro) aus und verbesserte sich damit um rund 61,76 Millionen Euro.

Die „Öffentliche Sparquote“ (Verhältnis des „öffentlichen Sparens“ zu den Ausgaben der laufenden Gebarung) nahm im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr (2,6 Prozent) zu und betrug rund 6,6 Prozent. Damit überschritt die bereinigte Quote die Grenze von 5 Prozent, womit in Anlehnung an Referenzwerten aus empirischen Studien zu kommunalen Haushalten von einer gerade noch „genügenden“ Ertragskraft des Landes Kärnten gesprochen werden kann.

Die unbereinigte „Quote freie Finanzspitze“ verbesserte sich zwar gegenüber dem Vorjahr (rund -5,7 Prozent) auf rund 1,7 Prozent. Das änderte sich nicht wesentlich, wenn bei den Tilgungen die vorzeitige Rückzahlung der bevorschussten Wohnbauförderungsdarlehen als Einmaleffekt nicht berücksichtigt wird. Die Quote erhöhte sich dadurch auf rund 2,6 Prozent, lag aber noch immer unter dem Referenzwert von 3 Prozent, ab dem von einer genügenden finanziellen Leistungsfähigkeit gesprochen werden kann.

Die beiden Werte waren zu niedrig um einen ausreichenden Handlungsspielraum für das Tätigen von investiven Maßnahmen oder das Betreiben des Schuldenabbaus zur Verfügung zu haben. Die deutliche Entlastung der laufenden Gebarung war dringend gefordert.

Der Landesrechnungsabschluss (LRA) 2015 wies für das Land Kärnten einen Stabilitätsbeitrag zum gesamtstaatlichen Maastricht-Ergebnis nach ESVG 2010 von rund 0,02 Millionen Euro bzw. nach Abzug der finanzmarktstabilisierenden Sonderfinanzierung für die Pfandbriefstelle als sanktionsrelevantes Ergebnis nach Österreichischem Stabilitätspakt von rund 42,67 Millionen Euro aus. Nach den Berechnungen der Statistik Austria mit Stand Ende März 2016 betrug der (vorläufige) Finanzierungssaldo gemäß ESVG 2010 für das Land Kärnten einschließlich der Ergebnisse der Kammereinheiten rund 33,37 Millionen Euro. Aufgrund der ESVG-Kriterien und den Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspaktes hatte das Land Kärnten einen ordentlichen Stabilitätsbeitrag von rund -41,5 Millionen Euro zu erbringen. Nach dem vorliegenden vorläufigen ESVG-Ergebnis hielt das Land Kärnten im Budgetvollzug 2015 die Vorgaben des Stabilitätspakts ein.

Die Leistungen für Personal und Pensionen betrugen im Rechnungsjahr 2015 rund 770,79 Millionen Euro (brutto). Davon entfielen rund 522,15 Millionen Euro auf das aktive Personal, rund 240,34 Millionen Euro auf die Beamtinnen- und Beamten-Pensionen und rund 8,30 Millionen Euro auf die Bezüge der politischen Mandatare. Durch Addition weiterer Personalausgaben im Sachaufwand (wie etwa Landesbeiträge zum Personalaufwand ausgegliederter Einrichtungen des Landes Kärnten) und Abzug von Refundierungen und Kostenersätzen (in Summe rund 455,10 Millionen Euro auf Aktivbezüge und Pensionen) ergaben sich Netto-Personalausgaben in der Höhe von rund 321,75 Millionen Euro. Das entsprach einer Steigerung um rund 10,31 Millionen Euro (3,3 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr (2014: rund 311,44 Millionen Euro).

Das Sachanlagevermögen des Landes Kärnten nahm im Jahr 2015 um rund 21,14 Millionen Euro zu, wobei beim unbeweglichen Vermögen ein Zugang (rund 23,11 Millionen Euro) und beim beweglichen Vermögen ein Abgang (rund 1,97 Millionen Euro) zu verzeichnen war. Der Zuwachs beim unbeweglichen Vermögen betraf vor allem das Anlagevermögen der Straßenkörper, Brücken, Kunstbauten und sonstigen Anlagen in Höhe von rund 22,97 Millionen Euro aufgrund der Valorisierung des im Jahr 2014 zuletzt neubewerteten Bestands mit dem von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI). Der Abgang beim unbeweglichen Vermögen war im Wesentlichen auf Berichtigungen der vom Landesrechnungshof im Rahmen seiner Überprüfung der Erklärung des Landes Kärnten gemäß Finanzmarktstabilitätsgesetz festgestellten System- und Eingabefehler im Bereich der Inventaraufzeichnungen zurückzuführen.

Der Nachweis des LRA 2015 wies für die direkten Beteiligungen des Landes Kärnten einen Buchwert von rund 45,83 Millionen Euro (2014: 45,71 Millionen Euro) aus. Das anteilige Eigenkapital der direkten Beteiligungen betrug insgesamt rund 383,69 Millionen Euro (2014: 372,62 Millionen Euro), wobei die höchsten anteiligen Eigenkapitalpositionen die Beteiligungen an der Kärntner Energieholding mit rund 189,41 Millionen Euro (2014: 189,80 Millionen Euro) und an der „Neuen Heimat“ WBG mit rund 94,82 Millionen Euro (2014: 89,19 Millionen Euro) aufwiesen. Die Erträge aus den Beteiligungen (Dividenden, Gewinnanteile) und die Erträge aus dem Zukunftsfonds betrugen im Rechnungsjahr 2015 insgesamt rund 13,12 Millionen Euro (2014: rund 11,62 Millionen Euro). Davon entfiel ein vereinnahmter Betrag von rund 10,40 Millionen Euro (2014: rund 10,81 Millionen Euro) auf die Kärntner Energieholding.

Der Bestand an Wertpapieren betrug zum 31. Dezember 2015 25 Millionen Euro und veränderte sich im Vergleich zum Vorjahr 2014 nicht.

Bei den Forderungen aus Darlehen betrug der sich aus der Gewährung und Tilgung von Landesdarlehen ergebende Nettozugang rund 106,71 Millionen Euro, wobei die größten Änderungen die weitergegebenen Darlehen (rund +106,15 Millionen Euro) und die Wohnbauförderungsdarlehen (rund +8,70 Millionen Euro) betrafen. Wachsende Tilgungsrückstände waren bei den Landesdarlehen für Fernwärmeprojekte und Sozialbaumaßnahmen auch im Jahr 2015 festzustellen. In diesem Zusammenhang forderte der Landesrechnungshof besonderes Augenmerk auf die Einbringung der Forderung zu legen.

Der Stand an Rücklagen, laut Nachweis, erhöhte sich im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr um rund 58,87 Millionen Euro auf rund 251,44 Millionen Euro. Diese setzten sich zusammen aus einer Tilgungsrücklage in der Höhe von. 14,90 Millionen Euro für das Fremdwährungsdarlehen (CHF) und aus den Kreditübertragungen in das Jahr 2016 in der Höhe von. rund 236,54 Millionen Euro.

An Gesamtschulden wies das Land Kärnten im LRA 2015 rund 4,29 Milliarden Euro aus, wovon rund 2.067,17 Millionen Euro auf die Finanzschulden des Landes Kärnten (inklusive weitergegebene Darlehen), rund 1.954,47 Millionen Euro auf die nicht fälligen Verwaltungsschulden, rund 107,95 Millionen Euro auf sonstige voranschlagswirksame sowie rund 164,24 Millionen Euro auf voranschlagsunwirksame Schulden entfielen. Ein großer Teil der nicht fälligen Verwaltungsschulden würde in einem doppischen Rechnungsabschluss nicht als Schulden ausgewiesen werden, weil diese beispielsweise zukünftige Zinszahlungen und Nebengebühren und zukünftige Abgangsdeckungen für die KABEG betreffen.

Die Finanzschulden des Landes Kärnten (für den eigenen Haushalt und weitergegebene Darlehen an ausgegliederte Rechtsträger) betrugen im Jahr 2015 rund 2.067,17 Millionen Euro (2014: rund 1.848,83 Millionen Euro) und erhöhten sich damit um rund 218,34 Millionen Euro.

Die Finanzschulden diverser Rechtsträger, die nach dem ESVG 2010 dem Sektor Land Kärnten zuzuordnen waren, verzeichneten im Jahr 2015 einschließlich der ihnen vom Land Kärnten weitergegebenen Darlehen einen Stand nach ESVG 2010 in der Höhe von rund 1.807,11 Millionen Euro (2014: 1.803,61 Millionen Euro) und erhöhten sich damit um rund 3,5 Millionen Euro.

Nach ESVG 2010 betrugen die Finanzschulden des Landes Kärnten samt ausgegliederten Rechtsträgern im Jahr 2015 insgesamt rund 3.190,03 Millionen Euro (2014: rund 3.086,42 Millionen Euro) und erhöhten sich um rund 103,61 Millionen Euro.

Das Land Kärnten nahm im Jahr 2015 neue Darlehen über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) in der Höhe von rund 282,84 Millionen Euro auf. Davon leitete das Land Kärnten an die ausgegliederten Rechtsträger (Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds, Landesimmobiliengesellschaft, Kärntner Wasserwirtschaftsfonds, Krankenanstalten-Betriebsgesellschaft) ÖBFA Darlehen in der Höhe von. rund 122,81 Millionen Euro weiter, da sich diese ausgegliederten Rechtsträger aufgrund der aktuellen Situation ebenfalls am Kapitalmarkt nicht finanzieren konnten.

Mit Verhängung des Zahlungsmoratoriums über die HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) Anfang März 2015 war das Land Kärnten vom internationalen Kapitalmarkt abgeschnitten und konnte sich nach Abschluss eines neuen Rahmenvertrages mit der ÖBFA ausschließlich über diese refinanzieren.

Im Jahr 2015 tilgte das Land Kärnten Darlehen (ohne weitergegebene Darlehen an ausgegliederte Rechtsträger) in der Höhe von insgesamt rund 72,80 Millionen Euro (2014: rund 167,86 Millionen Euro). Im Jahr 2016 werden Tilgungen für endfällige Kredite in der Höhe von 90 Millionen Euro zu bedienen sein. Tilgungen für weitergegebene Darlehen an ausgegliederte Rechtsträger fielen in der Höhe von rund 57,24 Millionen Euro an (2014: rund 61,82 Millionen Euro).

An Zinsen und Nebengebühren fielen 2015 für das Land Kärnten rund 37,40 Millionen Euro, für die diversen Rechtsträger rund 35 Millionen Euro an, insgesamt somit rund 72,40 Millionen Euro (2014: 74,04 Millionen Euro).

Mit Jahresende 2015 bestanden Haftungen des Landes Kärnten in der Höhe von. insgesamt rund 16,39 Milliarden Euro. Davon unterzog das Land Kärnten Haftungen über rund 1,07 Milliarden Euro einer Bewertung. Den Großteil der Haftungen, nämlich rund 15,32 Milliarden Euro, nahm das Land Kärnten jedoch von einer Bewertung und einer Einbeziehung in die Haftungsobergrenze aus.

So hatte das Land Kärnten im Jahr 2015 eine Haftungsobergrenze in Höhe von 212,31 Millionen Euro, auf die 19,09 Millionen Euro angerechnet wurden. Der tatsächliche Stand der Haftungen betrug 16.395,33 Millionen Euro bzw. das rund 859-fache der auf die Haftungsobergrenze angerechneten Haftungen. Der Landesrechnungshof verwies diesbezüglich auf die Empfehlung des Bundesrechnungshofs, dass sämtliche Haftungen und diese mit dem Nominalwert auf die Haftungsobergrenze anzurechnen sind. Gegenwärtig besitzen die ausgewiesenen Haftungsobergrenzen und der ermittelte Ausnützungsstand nur einen geringen Aussagewert.

Mit Eröffnung des Zahlungsmoratoriums über die HETA Anfang März 2015 drohten plötzlich Ausfallshaftungen über rund 11,1 Milliarden Euro schlagend zu werden. Gemeinsam mit dem Bund verfolgte das Land Kärnten die Strategie, die Haftungsansprüche durch Ankauf der Schuldtitel der HETA abzulösen. Zum Jahresbeginn 2016 führte ein erster Versuch im Wege eines Angebotsverfahrens noch nicht zum Ziel. In der zweiten Jahreshälfte 2016 wird voraussichtlich ein neues Angebot gelegt werden.

Informationen

Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 20. Juli 2016 dem Kontrollausschuss und der geprüften Stelle. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 28. Juli 2016 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 28. Juli 2016 öffentlich. Den Rechnungsabschluss des Landes hatte der Landesrechnungshof gesetzlich zu überprüfen.




geografischer Bezug

Land Kärnten

geprüfte Stelle(n)

Land Kärnten

Prüfinitiative

Gesetzesauftrag

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