Rechnungsabschluss 2012 des Landes
veröffentlicht am 16. Juli 2013
Zusammenfassung
Der Landesrechnungshof überprüfte den Rechnungsabschluss 2012 des Landes Kärnten. Er kontrollierte, ob die Abwicklung der Gebarung mit dem Landesvoranschlag übereinstimmte sowie nach den dazu erteilten „Zustimmungen und Ermächtigungen“ und sonstigen voranschlagswirksamen Beschlüssen des Landtags erfolgte.
Der Kärntner Landtag beschloss am 15.12.2011 den Landesvoranschlag 2012. Dieser Landesvoranschlag wurde ausgeglichen erstellt und wies Einnahmen bzw. Ausgaben in Höhe von 2.116.931.400 Euro aus. Der Rechnungsabschluss 2012 wies demgegenüber Gesamteinnahmen bzw. Gesamtausgaben in Höhe von 2.369.997.461,57 Euro aus. Zum Haushaltsausgleich war ein Betrag von rund 102,00 Millionen Euro erforderlich, welcher aufgrund vorhandener Liquidität vorläufig durch eine Soll-Stellung abgedeckt wurde.
Das durch den österreichischen Stabilitätspakt für das Rechnungsjahr 2012 dem Land Kärnten vorgegebene Haushaltsziel wurde mit einem Finanzierungssaldo von rund -53,86 Millionen Euro (Vorgabe: rund -139,2 Millionen Euro) erreicht.
Die Nettoneuverschuldung des Jahres 2012 beträgt, unter Einbeziehung auch der vom Land zu tragenden Finanzschulden diverser Rechtsträger, rund 101,88 Millionen Euro. Eine erweiterte Schuldenstandsbetrachtung errechnet per 31.12.2012 einen Finanzschuldenstand in Höhe von insgesamt 2.890,10 Millionen Euro.
Der Schuldendienst des Landes einschließlich jener für diverse Rechtsträger im Jahr 2012 erreichte mit rund 128,21 Millionen Euro (davon Tilgung: 51,57 Millionen Euro, Zinsen: 76,64 Millionen Euro) rund 5,34 Prozent des durchschnittlichen Landeshaushaltes. Im Landeshaushalt wurden 2012 keine nennenswerten Tilgungen vorgenommen.
Die Analyse des Rechnungsquerschnitts ergab für das Land Kärnten im Rechnungsjahr 2012 eine „Freie Finanzspitze" deutlich unter 5 Prozent. Diese Kennzahl drückt die finanzielle Leistungsfähigkeit und den finanziellen Spielraum aus, innerhalb dessen Investitionen und andere vermögens- bzw. schuldenrelevante Maßnahmen umgesetzt werden können. Im vergleichenden Benchmark war diese aus den Haushaltsergebnissen des Jahres 2012 abgeleitete Quote als unzureichend anzusehen. Es bestand insbesondere im Bereich der laufenden Gebarung Handlungsbedarf.
Der Landesrechnungshof hielt es für wirtschaftlich sinnvoll, die Mittel des Zukunftsfonds in die Budgethoheit des Landtags zu überführen, und zwar in Form einer Rücklage, deren Verwendung allenfalls an strenge Kriterien zu binden wäre.
Im Bericht zum Rechnungsabschluss 2012 formulierte der Landesrechnungshof auch Empfehlungen zur Vollständigkeit und Transparenz des offiziellen Rechnungsabschlusses des Landes. So wären sämtliche dem Land zuzurechnenden Verrechnungskreise abzubilden sowie die bilanzielle Schuldendarstellung zu reformieren.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 8. Juli 2013 dem Kontrollausschuss und der geprüften Stelle. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 16. Juli 2013 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 16. Juli 2013 öffentlich. Den Rechnungsabschluss des Landes hatte der Landesrechnungshof gesetzlich zu überprüfen.
/f/101163/3165x1102/7a0e4e9dbc/logo-blau-flagge-eingegraut.png)