Rechnungsabschluss 2011 des Landes
veröffentlicht am 20. November 2012
Zusammenfassung
Der Landesrechnungshof überprüfte den Rechnungsabschluss 2011 des Landes Kärnten. Er analysierte, ob die Abwicklung der Gebarung im abgelaufenen Finanzjahr im Einklang mit dem Landesvoranschlag sowie den dazu erteilten „Zustimmungen und Ermächtigungen“ und sonstigen voranschlagswirksamen Beschlüssen des Landtags erfolgte.
Der Kärntner Landtag beschloss am 24.7.2010 den Landesvoranschlag 2011. Dieser Landesvoranschlag wurde ausgeglichen erstellt und wies Einnahmen bzw. Ausgaben in Höhe von 2.145.218.700 Euro aus. Als Erweiterung dieses Voranschlags genehmigte der Kärntner Landtag am 27.10.2011 einen Nachtragsvoranschlag, wodurch sich die Budgetsumme auf 2.300.000.000 Euro erhöhte.
Der Rechnungsabschluss 2011 wies demgegenüber Gesamteinnahmen bzw. Gesamtausgaben in Höhe von 2.521.968.580,31 Euro aus. Zum Haushaltsausgleich war ein Betrag von rund 129,42 Millionen Euro erforderlich, der durch ein Darlehen bei der österreichischen Bundesfinanzierungsagentur in Höhe von 55,25 Millionen Euro sowie vorläufig durch eine Soll-Stellung in Höhe von 74,17 Millionen Euro abgedeckt wurde. Einnahmeseitig stellten die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben mit rund 36,0 Prozent den größten Teil dar.
Die Nettoneuverschuldung des Jahres 2011 betrug unter Einbeziehung auch der vom Land zu tragenden Finanzschulden diverser Rechtsträger rund 139,55 Millionen Euro. Damit erhöhte sich der Finanzschuldenstand auf insgesamt 2.659,02 Millionen Euro mit für den Landeshaushalt steigender Prognose. Der Schuldenstand pro Kopf der Bevölkerung errechnete sich mit 4.754 Euro.
Die Analyse des Rechnungsquerschnitts ergab für das Land Kärnten im Rechnungsjahr 2011 eine „Freie Finanzspitze" von 2,7 Prozent. Diese Kennzahl drückte die finanzielle Leistungsfähigkeit und den finanziellen Spielraum aus, innerhalb dessen Investitionen und andere Vermögens- bzw. schuldenrelevante Maßnahmen umgesetzt werden können. Im vergleichenden Benchmark war diese aus den Haushaltsergebnissen des Jahres 2011 abgeleitete Quote als unzureichend anzusehen. Es bestand insbesondere im Bereich der laufenden Gebarung Handlungsbedarf.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 6. Juli 2012 dem Kontrollausschuss und der geprüften Stelle. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 20. November 2012 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 20. November 2012 öffentlich. Den Rechnungsabschluss des Landes hatte der Landesrechnungshof gesetzlich zu überprüfen.
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