Pflichtschulen Follow-up
veröffentlicht am 26. Jänner 2021
Zusammenfassung
Das Land Kärnten braucht an allgemeinbildenden Pflichtschulen viel mehr Lehrpersonen, als der Bund auf Basis einer Richtlinie finanziert. Im Schuljahr 2019/20 musste das Land beispielsweise 279 Planstellen selbst finanzieren. Der Kärntner Landesrechnungshof sieht Verbesserungspotential bei den Schulstandorten und der Personalreserve.
Die Landeslehrerinnen und -lehrer finanziert eigentlich der Bund auf Basis einer Richtlinie. Das Land Kärnten benötigt jedoch viel mehr Lehrpersonen, als die Richtlinie vorgibt. Diese sogenannten Überhanglehrerinnen und -lehrer muss das Land selbst finanzieren. Im Schuljahr 2019/20 benötigte Kärnten 279,4 Planstellen mehr, als der Bund finanzierte. Für das Land fielen dafür Kosten von 10,99 Millionen Euro an. Der Kärntner Landesrechnungshof sieht Verbesserungsbedarf vor allem bei den Schulstandorten und der Personalreserve.
Personalreserve bündeln
Lehrerinnen und Lehrer werden an Schulen meist Vollzeit angestellt, obwohl es oft zu wenig Stunden für sie gibt. Die freigebliebenen Stunden der Lehrpersonen sind Personalreserve, zum Beispiel für Vertretungen. Im Schuljahr 2019/20 gab es in Kärnten 1.192 Personalreservestunden, was 55 Vollzeit-Planstellen entspricht. 591 Lehrpersonen hatten maximal fünf Personalreservestunden pro Woche. Das kommt einer Arbeitszeitverkürzung gleich und erhöht den Bedarf an Lehrpersonen. Die Bildungsdirektion stellte im Personaleinsatzerlass für das Schuljahr 2020/21 klar, dass Personalreservestunden zu bündeln sind. Der Landesrechnungshof empfiehlt diese Leitlinien einzuhalten, um den Bedarf an Lehrpersonen zu senken.
Bildungszentren
Kärnten hat weiterhin geringe Durchschnittsschülerzahlen pro Volksschule. Der Landesrechnungshof empfiehlt in Gemeinden, die mehrere Volksschulen mit wenig Schülerinnen und Schüler haben, die Schulen unter bestimmten Voraussetzungen zu Bildungszentren zusammenzulegen. Schülerinnen und Schüler vor allem im ländlichen Raum könnten von einer besseren Infrastruktur profitieren. Gleichzeitig kann das Land den Einsatz der Lehrpersonen optimieren.
Follow-up
Bei einem Follow-up überprüft der Landesrechnungshof einen Bereich ein zweites Mal. Dabei achtet er vor allem darauf, ob seine Empfehlungen aus der ersten Überprüfung umgesetzt wurden. Die allgemeinbildenden Pflichtschulen hat der Landesrechnungshof im Jahr 2017 das erste Mal überprüft.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 19. Januar 2021 dem Kontrollausschuss und den geprüften Stellen. Somit ist der Bericht seit 26. Januar 2021 öffentlich.
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