Nachfrageverfahren 2017
veröffentlicht am 11. Juli 2019
Zusammenfassung
Die Verbesserungsvorschläge des Kärntner Landesrechnungshofs werden gut aufgegriffen. 93 Prozent seiner Empfehlungen aus dem Jahr 2017 will das Land umsetzen, 42 Prozent hat es bereits umgesetzt.
Im Nachfrageverfahren analysiert der Kärntner Landesrechnungshof jedes Jahr den Umsetzungsstand seiner Empfehlungen, die er in seinen Berichten zwei Jahre zuvor ausgesprochen hat. Die Prüferinnen und Prüfer fragen bei den geprüften Stellen nach, ob und inwieweit sie die an sie gerichteten Empfehlungen umgesetzt haben.
Nun hinterfragte der Landesrechnungshof die Umsetzung von 378 Empfehlungen aus 13 Berichten aus dem Jahr 2017. Alle Empfehlungen gingen in diesem Jahr an die Landesregierung, weil die geprüfte Stelle in allen Berichten 2017 das Land war. Auf Basis der Rückmeldungen teilte der Landesrechnungshof die Empfehlungen in folgende Kategorien ein:
Bis zum Nachfrageverfahren setzte die Landesregierung 42 Prozent der Empfehlungen (158) des Landesrechnungshofs um. Für 30 Prozent der Empfehlungen (112) sagte das Land eine vollständige und für 21 Prozent der Empfehlungen (80) eine teilweise Umsetzung zu. 7 Prozent der Empfehlungen (28) blieben offen.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 4. Juli 2019 dem Kontrollausschuss und der geprüften Stelle. Somit ist der Bericht seit 11. Juli 2019 öffentlich.
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