Mölltal Straße – Generalsanierung (1. Teil)
veröffentlicht am 6. November 2024
Zusammenfassung
Die fast 70 Jahre alte Betonstraße der B106 Mölltal Straße weist zahlreiche Schäden auf. Das Gesamtprojekt "Generalsanierung Mölltal Straße" umfasst die Sanierung von 22 Abschnitten und soll in mehreren Etappen umgesetzt werden. Als erstes Teilprojekt legte das Land dem Kärntner Landesrechnungshof den Abschnitt 3 Napplach - Kohlstatt zur Kostenüberprüfung vor.
Projektentwicklung
Im Herbst 2021 begann die Abteilung 9 - Straßen und Brücken mit der Planung für die Sanierung der B106 Mölltal Straße. Im Sommer 2023 setzte das Straßenbauamt Spittal die ersten vier Abschnitte um. Der Landesrechnungshof bemängelte, dass die Abteilung 9 mehrere Abschnitte der B106 bereits saniert hatte ohne das Großvorhaben dem Landesrechnungshof vorab zur Überprüfung vorzulegen. Für die weitere Entscheidung der geeigneten Sanierungsvariante beauftragte das Land auf Anregung des Landesrechnungshofs daraufhin detaillierte bautechnische Untersuchungen des Straßenoberbaus, eine Road-Safety-Inspection und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung. Im September 2024 entschied das Land, sämtliche Abschnitte in der Sanierungsvariante Neubau Light auszuführen, bei dem die Betondecke abgetragen und als ungebundene Tragschicht wiederverwendet wird.
Finanzierung
Von den überprüften Soll-Kosten des Projekts in der Höhe von 12,85 Millionen Euro waren zum Zeitpunkt der Überprüfung 1,60 Millionen Euro für die bereits fertiggestellten Abschnitte abgerechnet. Das Land hatte somit noch 11,25 Millionen Euro zuzüglich einer eventuellen Baukostensteigerung zu finanzieren. Die Errichtungskosten für Gehwege, Linksabbiege-Streifen und Bushaltestellen sollten zwischen Land und Gemeinde aufgeteilt werden. Zum Zeitpunkt der Überprüfung hatte das Land jedoch noch keine Vereinbarungen zur Kostenteilung mit den Gemeinden getroffen.
Teilprojekt Abschnitt 3 Napplach - Kohlstatt
Nach der vom Landesrechnungshof angeregten detaillierten Untersuchung des Fahrbahnoberbaus entschied das Land, im Abschnitt 3 Napplach – Kohlstatt die Sanierungsvariante Vollausbau umzusetzen und plante, den bestehenden Oberbau sowie die darunterliegenden Tragschichten in der Breite der Betonplatten abzutragen. Diese Bauweise entspricht nicht den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen. Um die Frostsicherheit und die Tragfähigkeit des Straßenkörpers sicherzustellen, empfiehlt der Landesrechnungshof den Neubau über die gesamte Breite des Oberbaus.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 30. Oktober 2024 dem Kontrollausschuss und der Landesregierung als geprüfter Stelle. Somit ist dieser Bericht seit 06. November 2024 öffentlich. Dieses Projekt hatte der Landesrechnungshof als Großvorhaben gesetzlich zu überprüfen.
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