Landwirtschaftliche Fachschule Althofen – Zu- und Umbau
veröffentlicht am 24. September 2013
Zusammenfassung
Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte im Jahr 2007 das Großvorhaben „Zu- und Umbau der landwirtschaftlichen Fachschule Althofen", das auch die Standortkonzentration der beiden landwirtschaftlichen Fachschulen Althofen und Hunnenbrunn beinhaltete. Der Landesrechnungshof hat im Jahr 2012 die Durchführung dieses Projekts einer Überprüfung unterzogen.
Bauherr und Eigentümer des gegenständlichen Projekts war die Landesimmobiliengesellschaft. Nutzer war die Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft mit der landwirtschaftlichen Fachschule Althofen. Die Zusammenführung der landwirtschaftlichen Fachschulen Althofen und Hunnenbrunn hatte das Ziel der Absicherung der landwirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen Ausbildung im Bezirk St. Veit. Dabei sollten nach Angabe der Abteilung 10 Synergieeffekte durch die gemeinsame Nutzung der Infrastruktur, die Erhöhung des Gestaltungsspielraums durch das Vorhandensein beider Fachrichtungen an einem Standort und die Umsetzung des Prinzips eines partnerschaftlichen Wirkens auch in der Ausbildung verwirklicht werden.
Mit der ersten Bauphase (Neubau Klassentrakt, Sanierung Turnsaal und südseitige Erweiterung) wurde schon 2008 begonnen. Der Baubeginn der zweiten Bauphase (Umbau Verwaltungs- und Internatstrakt, westseitige Erweiterung und Neubau Glashaus) erfolgte nach Fertigstellung der ersten Bauphase rund ein Jahr später. Die zweite Bauphase wurde Ende Oktober 2009 fertig gestellt. Die Inbetriebnahme des Objekts erfolgte am 2. November 2009. Den im Zuge der Standortkonzentration aufgelassenen Standort Schloss Hunnenbrunn veräußerte die Landesimmobiliengesellschaft im Jahr 2010 an einen privaten Käufer.
Die Landesimmobiliengesellschaft berücksichtigte bei der Projektumsetzung weitgehend die Empfehlungen des Landesrechnungshofs in Bezug auf Einsparungspotentiale und Redimensionierung. Die Gesamtkosten beliefen sich schlussendlich auf rund 8,2 Millionen Euro und blieben somit rund 3 Prozent unter den von der Landesregierung genehmigten Kosten. Die Kostenunterschreitung war im Wesentlichen auf Einsparungen und günstigere Preise bei der festen und beweglichen Einrichtung zurückzuführen.
Der Landesrechnungshof bemängelte, dass der Zusammenhang zwischen den Schlussrechnungssummen und der vorgelegten Kostenverfolgung teilweise nicht dokumentiert und daher nur eingeschränkt nachvollziehbar war. Um eine transparente Überleitung der Schlussrechnungssummen in die Kostenverfolgung zu gewährleisten, empfahl der Landesrechnungshof künftig unbedingt eine eindeutige und nachvollziehbare Dokumentation von diversen Zu- und Aufteilungen vorzunehmen. Der Landesrechnungshof maß dem Änderungsmanagement grundlegende Bedeutung als Steuerungsinstrument bei und erkannte die Bemühungen der Landesimmobiliengesellschaft an, ein nachvollziehbares Änderungsmanagement zu führen. Im Zuge dieser Überprüfung wurden darin noch vereinzelt Lücken und Übertragungsfehler festgestellt, die noch behoben werden sollten. Zur Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten sollten die Änderungsevidenzen Gewerke übergreifend miteinander verknüpft und einheitlich für das Gesamtprojekt geführt werden.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 27. Februar 2012 dem Kontrollausschuss, der Landesregierung und der geprüften Stelle. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 24. September 2013 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 24. September 2013 öffentlich.
/f/101163/3165x1102/7a0e4e9dbc/logo-blau-flagge-eingegraut.png)