Landesbeteiligungen – Verträge von Leitungsorganen
veröffentlicht am 15. März 2016
Zusammenfassung
Der Landesrechnungshof analysierte die Verträge der geschäftsführenden Leitungsorgane von insgesamt 52 Landesbeteiligungen. In Summe waren 66 Leitungsfunktionen zu besetzen.
Im Zuge der Anforderung der Unterlagen wurde deutlich, dass ein aktueller Überblick in Bezug auf die Verträge beim Land bzw. beim Eigentümer nicht immer gegeben war.
In den Verträgen der geschäftsführenden Leitungsorgane fand der Landesrechnungshof unterschiedlichste Regelungen und Formulierungen vor, die von einer weitgehenden Uneinheitlichkeit und mangelnden Transparenz im Landesbereich zeugten.
Zudem war das Land Kärnten seit Jahren mit der Umsetzung einer Vertragsschablonenverordnung, welche Grundsätze für die in den Verträgen zu regelnden Vertragsbestandteile vorgeben sollte, säumig.
Im Rahmen der Vertragsanalyse und des Bezügevergleichs zwischen den geschäftsführenden Leitungsorganen, den leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes der Kärntner Landesregierung sowie der Politik konnte der Landesrechnungshof Optimierungspotentiale orten. Im Detail musste der Landesrechnungshof feststellen, dass die Gehälter von sieben Leitungsorganen das Gehalt einer Landesrätin bzw. eines Landesrates überstiegen. Im Bereich des Managements der KABEG (Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft) verdienten zwei leitende Mitarbeiter sogar mehr als der Kärntner Landeshauptmann.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 7. März 2016 dem Kontrollausschuss und den geprüften Stellen. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 15. März 2016 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 15. März 2016 öffentlich. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.