Klagenfurt Wohnen
veröffentlicht am 28. Februar 2024
Zusammenfassung
Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte den Betrieb „Klagenfurt Wohnen“ der Landeshauptstadt Klagenfurt. Dieser ist für die Erhaltung und Verwaltung von 3.086 Wohnungen und 111 Geschäfts- bzw. Büroräumlichkeiten zuständig und spielt eine zentrale Rolle in der Bereitstellung von Wohnraum. Der Landesrechnungshof gibt 96 Empfehlungen ab, die etwa die Wohnungsvergabe, Leerstände und Rücklagen für Sanierungen betreffen.
Wohnungen transparent vergeben
Die Vergabe der Gemeindewohnungen ist in Richtlinien geregelt. Die Richtlinien sehen vor, dass die Wohnungswerberinnen und Wohnungswerber nach einem Punktesystem gereiht werden. In der Praxis erfolgt allerdings keine Reihung der Wohnungswerber. Ein Angebot für eine freie Wohnung erhalten nur jene Personen, die sich aktiv beim Wohnungsservice melden und einen Termin anfragen – unabhängig von ihrer Punkteanzahl. Der Landesrechnungshof fand weiters im IT-System Hinweise, dass ein Hausverwalter oder Stadträte für bestimmte Wohnungswerber interveniert hatten. Diese erhielten rascher eine Wohnung. Somit wurden Personen übergangen, die den Kriterien der Richtlinien entsprachen und dringender auf eine Wohnung angewiesen waren.
Der Landesrechnungshof empfiehlt, eine objektive und transparente Wohnungsvergabe sicherzustellen. Klagenfurt Wohnen sollte die Wohnungswerberinnen und Wohnungswerber nach dem vorgesehenen Punktesystem reihen und freiwerdende Wohnungen ausschließlich der oder dem Nächstgereihten proaktiv anbieten.
Jährliche Verluste und fehlende Strategie
Seit der Errichtung im Jahr 2020 hat Klagenfurt Wohnen negative Jahresergebnisse. Der Jahresverlust im Jahr 2022 betrug -2,01 Millionen Euro. Diese Verluste mussten durch Zuschüsse der Stadt abgedeckt werden. Der Landesrechnungshof kritisiert, dass in der Finanzplanung keinerlei Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Situation vorgesehen sind.
Leerstände verringern
Rund 9,4% der Wohnungen standen zum Zeitpunkt der Überprüfung leer. Der Hauptgrund dafür war eine geplante oder bereits laufende Sanierung. Im Schnitt liegen sieben Monate zwischen dem Auszug der Mieterin oder des Mieters und der Neuvermietung der Wohnung. Dabei fiel auf, dass zwischen der Fertigstellung der Sanierungsarbeiten und der Wiedervermietung teilweise mehrere Monate vergingen.
Obwohl in einem Fall eine Wohnung bereits im November 2022 fertig saniert war, wurde diese erst im August 2023 zur Weitervermietung freigegeben. Diese Verzögerung ist für den Landesrechnungshof nicht nachvollziehbar, da über 1.400 Personen auf eine Wohnung warten. Einzelne Wohnungen blieben sogar über zehn Jahre leer, ohne dass ein Sanierungskonzept für sie entwickelt wurde. „Klagenfurt Wohnen sollte die Prozesse beschleunigen und die interne Kommunikation verbessern, um unnötige Leerstehungskosten zu vermeiden und gleichzeitig Mieteinkünfte zu steigern“, sagt Direktor Bauer.
Festlegung der Mieten durch Politik nicht sozial treffsicher
Die Mieten für Gemeindewohnungen legte die Politik fest, ohne die Lage und Ausstattung der Wohnung zu berücksichtigen. Die Miete liegt mit 5,27 Euro pro Quadratmeter unter dem marktüblichen Mietzins. Dabei wird nicht unterschieden, ob es eine Wohnung in einem mehrstöckigen Altbau bzw. einem neu gebauten Wohnkomplex oder ein Reihenhaus bzw. ein Einfamilienhaus mit eigenem Garten ist. Der Landesrechnungshof empfiehlt, bei der Mietzinsbildung Zuschläge und Abschläge entsprechend der Lage und Ausstattung der Wohnung vorzusehen.
Informationen
Der Kärntner Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 21. Februar 2024 dem Kontrollausschuss, der Landesregierung und der geprüften Stelle. Somit ist der Bericht ab 28. Februar 2024 öffentlich. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.
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