Gemeindeunternehmungen

veröffentlicht am 21. Mai 2015

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof überprüfte die Finanzierungen und Veranlagungen von Gemeindeunternehmungen sowie die Finanzgeschäfte der Marktgemeinde Velden am Wörthersee Orts- und Infrastrukturentwicklungs-KG.

Von den Gemeindeunternehmen der Gemeinden unter 10.000 Einwohner hatten 75 Prozent einen oder mehrere Kreditverträge mit Banken, Leasingverträge, Veranlagungen oder Beteiligungen. Die geprüften Gemeindeunternehmen waren betreffend Finanzierungen und Veranlagungen keine erhöhten Risiken eingegangen. Festzustellen waren Formalfehler, weshalb der Landesrechnungshof empfahl, bei den Gemeindeunternehmen die Kontrollmechanismen zu stärken.

In vielen Gemeindeunternehmen waren Bürgermeister bzw. Bürgermeisterinnen, Gemeindemandatare oder Gemeindemitarbeiter bzw. Gemeindemitarbeiterinnen als Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerinnen tätig. Der Landesrechnungshof empfahl bezüglich der Führung und Organisation der Gemeindeunternehmen eine klare organisatorische Trennung zwischen Gemeinde und Gemeindeunternehmen sicher zu stellen.

Besonders durchleuchtete der Landesrechnungshof die Finanzgeschäfte der Marktgemeinde Velden am Wörthersee Orts- und Infrastrukturentwicklungs-KG. Diese 2003 für die Projekte Eishalle, Sicherheitszentrum und Casino-Veranstaltungszentrum gegründete Gesellschaft nahm zur Finanzierung dieser Projekte Euro-Kredite mit variabler Verzinsung auf, für welche die Marktgemeinde Velden haftete. Vor dem Hintergrund steigender Zinsen schloss die Gesellschaft 2007 mit dem Kreditgeber spekulative Finanzgeschäfte ab (Cross Currency Swap mit bedingter Kursabsicherung durch Zins Cap und Knock Out Option). Diese Geschäfte waren jedoch nicht geeignet die variablen Zinsen aus dem Kreditvertrag abzusichern. Vielmehr wurden zusätzlich ein Währungsrisiko und ein weiteres Zinsrisiko eingegangen. Auf Grund der negativen Kursentwicklung des Schweizer Frankens (CHF) zog die Marktgemeinde Velden einen Sachverständigen hinzu und trat mit der Bank in Verhandlungen. 2012 war der Ausstieg geschafft und ein drohender Schaden konnte durch einen Vergleich mit der Bank abgewendet werden. Die Marktgemeinde Velden beschloss ein sofortiges Spekulationsverbot für sich selbst und ihre Tochtergesellschaften.

Der Landesrechnungshof wies besonders darauf hin, dass es wesentlich sei, die öffentliche Finanzgebarung risikoavers auszurichten und empfahl dem Land Kärnten umgehend das bereits ausgearbeitete „Kärntner Spekulationsverbotsgesetz“ zu beschließen. Alle anderen Bundesländer haben ein entsprechendes Gesetz zum Spekulationsverbot bereits spätestens 2014 beschlossen.

Die Prüfung der bei Gemeinden selbst vorhandenen Finanzgeschäfte konnte der Landesrechnungshof nicht durchführen, da derzeit noch die Kompetenz zur Prüfung der Gebarung von Gemeinden unter 10.000 Einwohner fehlt.

Informationen

Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 11. Februar 2015 dem Kontrollausschuss und den geprüften Stellen. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 21. Mai 2015 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 21. Mai 2015 öffentlich. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.




geografischer Bezug

Land Kärnten

geprüfte Stelle(n)

Land KärntenVelden KG

Prüfinitiative

Prüfauftrag

Berichtsart

Gebarung