Rechtsansprüche aus der Causa Birnbacher

veröffentlicht am 29. Juli 2021

Zusammenfassung

Aus der Beratung zum Verkauf der Hypo-Anteile forderte das Land rund 5,7 Millionen Euro von Steuerberater Dr. Birnbacher zurück. Diese Forderungen versuchte das Land auch in Form von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem ehemaligen Landesrat Dr. Josef Martinz sowie dem Nachlass des ehemaligen Landeshauptmanns Dr. Jörg Haider einzubringen. Der Kärntner Landesrechnungshof hat überprüft, wie die für das Land in dieser Angelegenheit tätige Nachtragsverteilungsmasse dabei vorgegangen ist.

6 Millionen statt 300.000 Euro

Die Kärntner Landesholding verkaufte im Jahr 2007 Anteile an der Hypo-Alpe-Adria Bank an die Bayerische Landesbank. Der Preis für die verkauften 25 Prozent Anteile betrug 809 Millionen Euro. Vor dem Verkauf beauftragten der damalige Landeshauptmann Dr. Haider und der damalige Landesrat Dr. Martinz den Wirtschaftsprüfer Dr. Birnbacher. Er sollte die Sinnhaftigkeit, Zweckmäßigkeit und Machbarkeit des Anteile-Verkaufs prüfen. Dafür zahlten die Vorstände der Kärntner Landesholding an Dr. Birnbacher ein Honorar von 6 Millionen Euro.

Das Landesgericht Klagenfurt befand im Nachhinein für die Leistungen von Dr. Birnbacher 300.000 Euro als Entgelt angemessen. Im Strafverfahren verurteilte das Gericht die beiden Vorstände der Kärntner Landesholding, den Landesrat Dr. Martinz und den Steuerberater Dr. Birnbacher. Die Schadensersatzansprüche sprach das Strafgericht der Nachtragsverteilungsmasse zu.

Offene Forderungen

Die ursprüngliche Forderung der Nachtragsverteilungsmasse an die Verpflichteten betrug 5,7 Millionen Euro. Ende 2019 waren davon noch 2,8 Millionen Euro offen, samt Zinsen- und Kostenansprüchen waren dies 5,03 Millionen Euro. Nicht berücksichtigt waren dabei noch Kosten für Gutachten von rund 48.600 Euro. Die beiden ehemaligen Vorstände der Kärntner Landesholding hatten diese Gutachten im Zuge der Honorarzahlung an Dr. Birnbacher beauftragt. Der Landesrechnungshof empfiehlt der Nachtragsverteilungsmasse diese Ansprüche samt Zinsen zu berücksichtigen und geltend zu machen.

Informationen

Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 22. Juli 2021 dem Kontrollausschuss, der Landesregierung und der geprüften Stelle. Somit ist der Bericht seit 29. Juli 2021 öffentlich. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.



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