Finanzierung der Krankenanstalten des Landes

veröffentlicht am 26. Mai 2020

Zusammenfassung

Die Krankenanstalten des Landes Kärnten werden von Land und Gemeinden finanziert. Der Kärntner Landesrechnungshof hat das Finanzierungssystem überprüft und spricht Empfehlungen aus, um es zu verbessern.

Gemeindeumlagedarlehen

Den Betriebsabgang der KABEG (Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft) finanzieren zu 70 Prozent das Land und zu 30 Prozent die Gemeinden. Seit 2001 zahlen die Gemeinden ihren Beitrag nicht mehr direkt, sondern die KABEG nimmt Fremdmittel dafür auf – sogenannte Gemeindeumlagedarlehen. Ende 2018 hatte die KABEG dafür bereits 550 Millionen Euro Schulden. Die Zinsen für die Gemeindeumlagedarlehen betrugen von 2001 bis 2018 224 Millionen Euro. Bis 2018 ersparten sich die Gemeinden dadurch 352 Millionen Euro. Seitdem die Obergrenze im Jahr 2018 erreicht wurde, haben die Gemeinden aus diesem System jedoch keinen Vorteil mehr. Der Landesrechnungshof empfiehlt das System der Gemeindeumlagedarlehen abzuschaffen. Die KABEG sollte den Gemeindeanteil nicht über Fremdmittel finanzieren, sondern durch direkte Zahlungen der Gemeinden. Dadurch würden die Kosten für die Zinsen wegfallen.

Hoher Personalaufwand

Die meisten Aufwendungen fielen bei der KABEG für das Personal an. Von 2001 auf 2018 ist der Personalaufwand um 192,6 Millionen Euro (67 Prozent) gestiegen. Ausschlaggebend dafür waren neben mehr Personal auch Gehaltserhöhungen. Das Gehaltsschema der KABEG liegt deutlich über dem österreichischen Durchschnitt. Land und KABEG sollten diese Unterschiede harmonisieren.

Kooperationen & Spezialisierungen

Der Landesrechnungshof empfiehlt auch sinnvolle Kooperationen und Spezialisierungen zwischen den Krankenanstalten voranzutreiben. Derzeit sind in den öffentlichen Krankenanstalten zum Teil die gleichen Fachbereiche vorhanden, obwohl die Krankenhäuser nicht weit voneinander entfernt liegen. Indem die Krankenanstalten verstärkt zusammenarbeiten und sich jeweils spezialisieren, könnte man die Qualität der Leistungen für die Patientinnen und Patienten noch weiter steigern und gleichzeitig Kosten reduzieren.

Informationen

Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 19. Mai 2020 dem Kontrollausschuss und den geprüften Stellen. Somit ist der Bericht seit 26. Mai 2020 öffentlich.



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geografischer Bezug

Land Kärnten

Prüfinitiative

Eigeninitiative des LRH

Berichtsart

Gebarung

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Tagesklinische Leistungserbringung

Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte die Entwicklung des tagesklinischen Angebots von 2012 bis 2016 in den Kärntner Fondskrankenanstalten. Er analysierte, ob die Ziele der Strukturpläne Gesundheit und der Zielsteuerungsverträge im tagesklinischen Bereich erreicht wurden. Der Landesrechnungshof empfiehlt die Potenziale in Zukunft noch besser auszuschöpfen.
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