Landesunternehmen sollten gewissenhafter mit öffentlichen Geldern umgehen

veröffentlicht am 15. Oktober 2019

Einleitung

Vier Landesunternehmen und eine Abteilung des Landes überprüfte der Kärntner Landesrechnungshof für seinen neuesten Bericht. Er kritisiert hohe Marketingkosten, verhältnismäßig viele Führungspositionen und fehlende Vergleichsangebote bei Auftragsvergaben.

Pressemitteilung

Der Landesrechnungshof überprüfte auf Auftrag des Landtags folgende vier Landesunternehmen und eine Abteilung des Landes. Analysiert wurden die Aufgaben, das Personal, Rechts- und Beratungskosten sowie Marketingmaßnahmen im Zeitraum von 2013 bis Mitte 2018.

Auftragsvergaben

Alle überprüften Rechts-, Beratungs- und Marketingleistungen beschafften die Landesunternehmen via Direktvergabe. Bei der Kärntner Landesholding und Rechtsnachfolgern sowie der BABEG kann der Landesrechnungshof teilweise nicht nachvollziehen, wie sie Aufträge vergaben. In allen Landesunternehmen fehlten zum Teil Vergleichsangebote.

„Die Landesunternehmen sollten verstärkt Vergleichsangebote einholen, um den Markt einschätzen und beurteilen zu können, ob Preise angemessen sind. Nur dadurch wäre es möglich, die wirtschaftlich beste Variante auszuwählen“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.

Auffällig ist, dass die Landesunternehmen oft dieselben Firmen beauftragten. Die BABEG zog dieselbe Kanzlei für fast die Hälfte ihrer Rechtsleistungen heran. Der Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds schloss jedes Jahr eine Pauschalvereinbarung für Rechtsberatungsleistungen ab. Die BABEG, der Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds und die Kärntner Landesholding beauftragten denselben Kommunikationsdesigner aus Wien mit Projekten um fast 400.000 Euro. Der Landesrechnungshof empfiehlt Kreativ- und Rechtsberatungsleistungen gesamthafter zu planen.

Sparsameres Marketing

Beim Marketing der Landesunternehmen kritisiert der Landesrechnungshof hohe Kosten und hinterfragt die Notwendigkeit einiger Maßnahmen. Die Kärntner Landesholding ließ einen Imagefilm um 49.600 Euro erstellen, in dem kundenorientierte Themen fehlten. Diesen Film spielte die Kärntner Landesholding als Werbung im Kino um 10.300 Euro, obwohl die eigentliche Zielgruppe der Unternehmerinnen und Unternehmer hier kaum erreicht wurde.

Der Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds veröffentlichte zweimal im Jahr das KWF-Magazin mit einer Auflage von 2.000 Stück. Für fünf Ausgaben gab der Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds 199.000 Euro aus, wobei sich nur wenige Magazinseiten auf die Wirtschafsförderung als Kernaufgabe des Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds bezogen. Der Landesrechnungshof empfiehlt kostengünstigere Informationskanäle zu nutzen. Mehr als das Doppelte (83.900 Euro) gab der Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds für den Tätigkeitsbericht 2014, eine Sonderausgabe, aus. Die Tätigkeitsberichte der anderen Jahre kosteten zwischen 27.700 und 37.700 Euro bei einer Auflage von 2.200 Stück. Der Landesrechnungshof empfiehlt einen Tätigkeitsbericht, der als Informationsbroschüre dient, sparsam zu erstellen und auf aufwändiges Design zu verzichten.

„Die Kosten einiger Marketingprojekte von Landesunternehmen waren sehr hoch. Wir empfehlen den Landesunternehmen, die öffentlichen Gelder sparsamer einzusetzen“, sagt Direktor Bauer.

Die BABEG investierte 60.000 Euro in eine neue Website und 163.000 Euro in eine Standortbroschüre. Die Kärntner Landesholding ließ um 38.300 Euro ihr Corporate Design erneuern. 41.500 Euro erhielt ein Spezialist für Veranstaltungsmanagement für eine Eröffnungsfeier mit 300 Gästen.

Beim Kärntner Innovationspreis macht der Landesrechnungshof darauf aufmerksam, dass die Kosten von 2016 auf 2017 um 17,4 Prozent stiegen. Für diese Veranstaltung gab der Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds durchschnittlich 82.000 Euro pro Jahr aus exklusive Preisgelder. Der Landesrechnungshof empfiehlt die Ausgaben im Hinblick auf Gestaltung und Gästeanzahl zu reduzieren.

Kritisch sieht der Landesrechnungshof, dass der Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds für Geburtstagsfestschriften für zwei Vorstände und die Geburtstagsfeier eines Vorstands mit musikalischer Umrahmung insgesamt 12.700 Euro ausgab. Der Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds rechtfertigte die Geburtstagsfeier aber als Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter. In landesnahen Bereichen sollte man aber private und berufliche Interessen trennen. Daher empfiehlt der Landesrechnungshof Geburtstagsfeiern und -festschriften von Vorständen oder Mitarbeitern nicht mit öffentlichen Geldern zu finanzieren.

Weniger Führungspositionen

Der Geschäftsführer der BABEG war mit Dezember 2020 befristet. Bereits im April 2019 setzte die BABEG einen zweiten Geschäftsführer ein. Der Landesrechnungshof sieht einen zweiten Geschäftsführer zusätzlich zu einem Prokuristen als nicht notwendig und eine Einarbeitungszeit von 20 Monaten als unüblich lang. Auch beim Kärntner Ausgleichszahlungsfonds und der Kärntner Beteiligungsverwaltung sollte die Reduktion auf einen Vorstand angestrebt werden.

„Die Anzahl an Führungspositionen in den Landesunternehmen sollte angemessen sein im Verhältnis zur Größe, den Aufgaben und der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, sagt Direktor Bauer.

Aufwendungen für Vorstände

Als der Fonds Sondervermögen Kärnten aufgelöst wurde, hatten die Vorstände bereits Verträge als Vorstände des Kärntner Ausgleichszahlungsfonds. Trotzdem bekamen sie eine Kündigungsentschädigung. Den Anspruch auf die Kündigungsentschädigung ergab ein Gutachten, das die Vorstände beauftragten und das der Fonds bezahlte. Darüber hinaus wurden einem Vorstand 71 Urlaubstage ausbezahlt, das Urlaubsguthaben des anderen Vorstands übertrug der Fonds aber auf den Kärntner Ausgleichszahlungsfonds. Der Vorstand konsumierte den Urlaub nicht, obwohl der Aufsichtsrat ihn dazu aufforderte. Der Landesrechnungshof sieht das Land als Eigentümer in der Pflicht, solche hohen Summen für Kündigungsentschädigungen und nicht konsumierte Urlaube zu vermeiden.

Die Sachaufwände der beiden Vorstände des Kärntner Ausgleichszahlungsfonds betrugen von 2013 bis Juni 2018 292.000 Euro. Am höchsten war der KFZ-Aufwand mit durchschnittlich 34.300 Euro pro Jahr. Der Landesrechnungshof kritisiert den Ankauf einer Dachbox für den Dienstwagen eines Vorstands als nicht betriebsnotwendiges Zubehör.

Aufgaben bündeln

Für die Beteiligungsverwaltung ist sowohl die Kärntner Beteiligungsverwaltung als auch die Land Kärnten Beteiligungen GmbH zuständig. Der Landesrechnungshof empfiehlt diese Doppelgleisigkeiten zu beseitigen.

Die BABEG gründete die Logistik Center Austria Süd GmbH für Ansiedelungen im Bereich Logistik. Der Landesrechnungshof empfiehlt aber diese Aufgaben in der BABEG zu bündeln, denn Unternehmensansiedelungen gehören zu deren Kernaufgaben.

Digitalisierung koordinieren

Die Abteilung 11 übernahm den neuen Bereich Zukunftsentwicklung, Digitalisierung und Breitband. Digitalisierung ist eine Querschnittsmaterie mit unterschiedlichen Anknüpfungspunkten. Deswegen empfiehlt der Landesrechnungshof diesen Bereich einer übergeordneten Organisationseinheit zu übertragen, die Strategien vorgeben sollte. Die Strategische Landesentwicklung käme dafür infrage, weil sie bereits die Digitalisierungsplattform koordiniert.